Kolbe/Tiefensee: Jeder Mensch hat das Recht auf bezahlbaren Wohnraum!

SPD und CDU/CSU haben sich im Bund bei der Mietpreisbremse geeinigt. Der Gesetzentwurf kann nun vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Das Inkrafttreten ist wie geplant 2015 möglich. Damit können die Länder in angespannten Wohnungsmärkten Mietsteigerungen bei Wiedervermietung begrenzen. Hierzu teilen die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordneten Daniela Kolbe und Wolfgang Tiefensee mit:

„Viele Menschen leiden – insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt – unter hohen Mietzahlungen. Ihr schmaler Geldbeutel wird über Gebühr belastet. Dem setzen wir ein wirkungsvolles Instrument entgegen: Die Mietpreisbremse.

Die Mietpreisbremse ist für Großstädte wie Leipzig ebenso wichtig wie für viele weitere Hochschulstädte, auch in Sachsen. Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben, Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit – ohne jede Verbesserung am Wohnwert. Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen für die SPD zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um. Auch für jede Staffel eines Staffelmietvertrages gilt die Mietpreisbremse, anders als von der Union gefordert. Damit werden Staffelmieten als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels hat die SPD verhindert. Damit wären viele Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, von vornherein ausgeschlossen gewesen.

Die Mietpreisbremse begrenzt exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen. Vermieter dürfen in von den Ländern festgelegten Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Um dringend notwendigen Neubau nicht zu behindern, ist die Vermietung neu gebauter und umfassend modernisierter Wohnungen ausgenommen.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt. In Zukunft sollen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. Das ist wie sonst im Leben auch: Wer bestellt, bezahlt.“