Landesgruppe Sachsen der SPD-Bundestagsfraktion fordert Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten
Die sächsischen SPD-Bundestagsabgeordneten haben in ihrer heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, sich für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten einzusetzen.
Detlef Müller, MdB und Sprecher der Landesgruppe Sachsen: „Das Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wird schon lange, sowohl im Bundestag als auch bei uns in den Wahlkreisen, sehr leidenschaftlich diskutiert. Das Ziel für uns als Landesgruppe Sachsen ist dabei klar: die Abschaffung der Doppelverbeitragung! Wir wollen damit die Betriebsrenten wieder attraktiver machen und für eine deutliche Entlastung bei den Bezieherinnen und Beziehern von Betriebsrenten sorgen. Es ist an der Zeit, dieses Stück Ungerechtigkeit zu beseitigen.“
Daniela Kolbe, MdB und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt dazu: „Grund für die Einführung des doppelten Beitrags waren leere Sozialkassen. Dieser Grund ist inzwischen weggefallen. Die Finanzreserven der Gesetzlichen Krankenversicherungen sind so hoch, dass sie die Entlastung für die Versicherten gut verkraften könnten.“
„Es ist an der Zeit, dass der zuständige Gesundheitsminister Jens Spahn endlich tätig wird und die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten durchsetzt. Unsere Unterstützung hätte er. Wenn die Union ihre Blockadehaltung zum Thema überdenken würde, könnte der Bundestag dazu zügig ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.“, ergänzt Detlef Müller.
Hintergrund:
Die sogenannte Doppelverbeitragung tritt bei Betriebsrenten auf, wenn die Beiträge in der Ansparphase sowie die Auszahlungen in der Rentenphase mit Krankenkassenbeiträgen belegt sind. Die Probleme der Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind hoch differenziert. So kann eine doppelte Verbeitragung in allen Durchführungswegen der bAV (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds) vorkommen. Sie trifft sowohl Kapitalauszahlungen wie auch laufende Renten.