Kolbe: Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen ist wichtiger Schritt, um Lohndumping zu verhindern
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Dazu erklärt Daniela Kolbe, Leipziger SPD-Abgeordnete und Mitglied im zuständigen Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales:
„Wir gehen einen wichtigen Schritt, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und schaffen klare Strukturen. Mit dem Gesetz beenden wir die Drei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten, gerade auch in den Betrieben der Logistik- und Automobilbranche im Großraum Leipzig.
Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Außerdem können Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Betriebsräte erhalten mehr Informationsrechte und Arbeitgeber können bei Gesetzesverstößen endlich bestraft werden.
Leider waren weitere, aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der CDU/CSU nicht umsetzbar. Dennoch ist das Gesetz eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.“