Mann: Erwarten Moratorium – digitalisierte Texte in Wissenschaft erhalten

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft sowie für Digitalisierung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Wiederaufnahme von Gesprächen zur Nutzung digitaler Texte an Hochschulen:

„Ich begrüße die heute erzielte Einigung der Länder mit der VG Wort und der Hochschulrektorenkonferenz. Die Wiederaufnahme der Gespräche und das in Aussicht gestellte Moratorium verhindern einen digitalen Gau, konkret: Die Löschung digitaler Lernmittel an den Hochschulen bis zum 1. Januar“, erklärt Holger Mann.

„Es ist gut, dass aus den Reihen der Kultusministerkonferenz der Gesprächsfaden erneut aufgenommen wurde und es einen neuen Vermittlungsversuch gibt“, so Mann weiter. „Noch aber steht eine vertragliche Klärung zum Ausgleich der berechtigten Ansprüche von Urhebern und Verlagen mit den Organisationserfordernissen unserer Hochschulen aus. Die Herausforderung besteht jetzt darin, in den nächsten Wochen eine praxistaugliche und einvernehmliche Lösung zu finden, die über das Sommersemester 2017 hinaus trägt.“

 

Hintergrund:

Die Vergütung bei digitaler Nutzung von Texten nach § 52a UrhG in den Hochschulen muss nach einem Urteil des BGH vom 20. März 2013 in einem Vertrag mit der VG WORT neu geregelt werden, womit das pauschalisierte Abrechnungsverfahren entfällt. Künftig werden demnach die Hochschulen bei Nutzung nach § 52a UrhG meldepflichtig und Schuldner der VG WORT. Von der Neuregelung sind urheberrechtlich geschützte veröffentlichte Sprachwerke (Texte) bspw. in Form von Zeitschriftenartikeln oder Buchauszügen betroffen.

Die Hochschulen hatten eine von der Kultusministerkonferenz erzielte Einigung abgelehnt und sind dem ausgehandelten Rahmenvertrag nicht beigetreten. In den vergangenen Wochen haben die Hochschulen Rundschreiben versandt, die ihre Lehrenden und Studierenden aufforderten, bis 31. Dezember 2016 sämtliche nicht selbst erstellten Texte aus den digitalen Semesterapparaten zu entfernen. Die absehbare Folge wären erhebliche Behinderungen des Lehrbetriebes, ein Rückschritt in der digitalen Bildung sowie ein Konjukturprogramm für Copy-Shops oder im schlechtesten Falle für Anwaltskanzleien mit einer Abmahnwelle ungekannten Ausmaßes gewesen.