Mann: Verbesserung für Professoren und Rektorate
Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur heutigen Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses zum „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs. 6/9881)
+++ Kleine Novelle schafft gesetzlichen Voraussetzungen für Beteiligung am Professor_innenprogramm des Bundes und zur Rufabwehr für Sachsens Unis +++
„Wir haben heute den Weg freigemacht, um die Beteiligung der sächsischen Universitäten am Bund-Länder-Programm für den wissenschaftlichen Nachwuchs (WISNA) rechtlich abzusichern. Die gesetzliche Änderung schafft verlässliche Tenure-Track-Professuren als weiteren Pfad wissenschaftlicher Karrieren. Zudem geben wir unseren Hochschulen die Möglichkeit, Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu halten und den Ruf einer anderen Hochschule über eine W3-Professur abzuwehren“, fasst Holger Mann, Hochschulexperte der SPD-Faktion im Sächsischen Landtag, die beiden Änderungen zusammen. Dies sind kleine, aber notwendige Fortschritte, die wir begrüßen.
„Die heute auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung macht aber auch deutlich, dass dies der kleinste gemeinsame Nenner in der Koalition ist. Für die SPD-Fraktion steht fest, dass zur weiteren Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Zukünftig muss die Qualifizierungs- und Promotionsphase stärker in den Fokus rücken. Hierzu zählen die Anwendung der Familienkomponente auch außerhalb der Tenure-Track-Professuren und die Betreuungssituation im Konkreten zu verbessern. Dazu können verbindlich festgeschriebene Doktorandenlisten und Betreuungsvereinbarungen dienen. Aber auch der Befristungszwang für Drittmittel muss im Hochschulgesetz auf den Prüfstand“, so Mann abschließend.