Pallas: Wir haben Sicherheit und Freiheitsrechte in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht

„Es ist das gute Recht der Opposition, im Landtag beschlossene Gesetze von einem Gericht überprüfen zu lassen. Das ist ein wichtiger Aspekt unseres Rechtsstaates. Wir haben bei der Erarbeitung des neuen Polizeirechts seriös gearbeitet, viele Experten angehört und genau abgewogen, welche Befugnisse für die Aufgabenerfüllung der Polizei erforderlich und verhältnismäßig sind. Wir sind überzeugt, dass das neue Polizeigesetz verfassungskonform ist. Denn wir haben Sicherheit und Freiheitsrechte in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht. Fakt ist: Wir müssen die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, auf neue Kriminalitätsbereiche sowie Deliktarten adäquat reagieren zu können. Mehr Stellen für Polizei und Justiz sowie eine bestmögliche Ausstattung sind nur eine Seite der Medaille. Das Polizeigesetz als Handlungsgrundlage musste weiterentwickelt werden, was die Koalition verantwortungsvoll und rechtssicher umgesetzt hat. Wir sind optimistisch, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof unserer Einschätzung folgt.“