Panter: „Gleichbehandlung von lokalen kommerziellen Fernsehen und Bürgerfunk nötig“

Dirk Panter, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes:

„Es geht nicht darum, den kommerziellen Fernsehanbietern in der Not eine Hilfe zu versagen, im Gegenteil. Aber wenn weiterhin die Förderung von Bürgermedien aus politischen Gründen ausgeschlossen bleibt, dann haben wir in unserer sächsischen Medienpolitik eine massive Unwucht“, kritisiert Dirk Panter die Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung.

„Zudem gibt der Gesetzentwurf der Koalition keinerlei Anhaltspunkte dafür, wann eine Förderung der rund  50 Programmveranstalter tatsächlich gerechtfertigt ist. Unserer Ansicht nach müssen inhaltliche und journalistische Qualität bei einer solchen Förderung im Vordergrund stehen. Vielfalt kann nicht aus der Quantität definiert werden, sondern es geht um inhaltliche Vielfalt.“

Hintergrund:

Mit der Gesetzesänderung wird die Sächsische Landesmedienanstalt ermächtigt, die lokalen kommerziellen Fernsehveranstalter finanziell zu unterstützen.  Gefördert werden sollen die Verbreitungskosten.  Vorgaben, nach welchen Kriterien die Förderung der rund  50 Programmveranstalter erfolgen soll, macht der Gesetzentwurf nicht. Ebenso klammert der Gesetzentwurf bewusst eine Unterstützung der drei nichtkommerziellen lokalen Radios  „Radio Blau“ in Leipzig,  „RadioT“ in Chemnitz und „coloRadio“  in Dresden.

Mit einem Änderungsantrag forderte die SPD die Gleichbehandlung von lokalen kommerziellen Fernsehveranstaltern und Bürgerfunk. Dabei müsse mindestens eine Förderung der Sende- und Leitungskosten für die drei freien Radios erfolgen.