Panter/Mann: Sachsen bleibt handlungsfähig

Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und haushaltspolitischer Sprecher, und
Holger Mann, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag in der Aktuellen Debatte am 22. Juni 2017 zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen:

+++ Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen +++ Steigende Einnahmen im Landeshaushalt ab 2020 +++ Bedeutsame Investitionen in die Bildungsinfrastruktur +++

„Die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ist zu einem positiven Abschluss gekommen. Im Jahr 2019 steuern wir nicht auf eine fiskalische Klippe zu. Einen Einbruch der Einnahmen wird es nicht geben. Im Gegenteil: Durch steigende Mittel des Bundes steigen die Einnahmen in Sachsen ab 2020 sogar an“, fasst Dirk Panter die Auswirkungen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für den Freistaat Sachsen zusammen.

Damit können wir den fleißigen Sachsen garantieren, was sie verdient haben: Einen handlungsfähigen Freistaat, der seine Aufgaben erfüllen wird“, so Panter weiter mit Blick auf die Herausforderungen im Personalbereich im Freistaat.

„Dennoch besteht mit der Neuordnung die Gefahr einer schleichenden Entsolidarisierung unter den Bundesländern. Der Ausgleich zwischen den Ländern wird aufgegeben. Dafür springt der Bund mit 9,5 Milliarden Euro ein, um das grundgesetzlich festgelegte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse erreichen zu können“, warnte Panter abschließend.

Holger Mann legte in derselben Debatte den Fokus auf die Auswirkungen im Bildungsbereich und für die Digitalisierung: „Künftig kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. So werden 178 Millionen Euro nach Sachsen fließen, um unsere Schulen zu modernisieren. Z.B. für Wärmedämmung und Sanitäranlagen, aber eben auch Informationstechnologien oder Barrierefreiheit für schulische Inklusion. Und mit dem „DigitalPakt Schule“ kündigt sich ein zweites Paket mit circa 250 Millionen Euro für Sachsen an, um einen Digitalisierungsschub unserer Bildungslandschaft auszulösen. Denkt man die beiden Programme zusammen, dann wird man künftig ein ‚Schulmodernisierungsprogramm‘ vorfinden – so wie es die SPD im Bund vorschlägt. Das alles zeigt, dass im gemeinsamen Wirken besseres entstehen kann, wenn das Kooperationsverbot überwunden wird.“

Hintergrund

https://www.staatsregierung.sachsen.de/neuordnung-der-bund-lander-finanzbeziehung-ab-2020-3987.html