Deine Fragen? Unsere Antworten!

Fülle eine Beitrittserklärung aus.
Das Online-Eintrittsformular findest du hier:  www.mitgliedwerden.spd.de
Das Mitgliedsformular zum Ausdrucken findest du hier: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Servicedokumente/beitrittserklaerung.pdf

Hier auf dieser Seite findest Du einen Link zum Online Formular und ein pdf-Dokument zum Ausdrucken. Falls Du das Formular lieber handschriftlich ausfüllen und per Fax oder Brief an uns senden möchtest.

Das Online-Eintrittsformular findest du hier:  www.mitgliedwerden.spd.de
Das Mitgliedsformular zum Ausdrucken findest du hier: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Servicedokumente/beitrittserklaerung.pdf

Nein.

Nein, außer in Mitgliedsparteien der „Sozialistischen Internationale“ (SI) und der „Sozialdemokratischen Partei Europas“ (SPE).

Du möchtest die SPD kennen lernen ohne gleich Mitglied zu werden?  Dann werde Gastmitglied. Als Gastmitglied darfst Du an Mitgliederversammlungen teilnehmen, dort reden und Anträge zur Abstimmung stellen. Eigenes Stimmrecht und das Recht für Gremien zu kandidieren haben sie jedoch nur in Projektgruppen. Die Gastmitgliedschaft ist befristet und endet nach einem Jahr. Eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. Das Gastmitglied zahlt 2,50 Euro pro Monat Beitrag. Fülle dazu einfach dieses Antragsformular aus.

Du kannst aber auch einfach mal so unverbindlich zu einem Treffen oder einer Veranstaltung deiner SPD vor Ort vorbeischauen. Kontaktdaten findest du  hier.

Du interessierst dich für ein bestimmtes Thema? Du willst dich in einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Themenforum engagieren und (noch) nicht Mitglied der SPD werden? Dann werde doch Unterstützerin oder Unterstützer!

Unterstützerinnen und Unterstützer haben volle Mitgliedsrechte in den Arbeitsgemeinschaften oder den Themenforen der SPD. Im SPD-Ortsverein oder anderen Gliederungen dürfen sie jedoch nicht mit abstimmen oder sich wählen lassen. Der Jahresbeitrag beträgt 30 €, für Jusos 12 €.

Die SPD finanziert sich seit ihrer Gründung überwiegend aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Und auch bei den Mitgliedsbeiträgen gilt das solidarische Prinzip. Das bedeutet: Genossinnen und Genossen, die über ein höheres Einkommen verfügen, zahlen einen höheren Beitrag als diejenigen, die weniger haben.

Der Parteitag der SPD hat zuletzt im Dezember 2011 die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:

Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem Einkommen beträgt mindestens 5,00 Euro. Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe:

  • bis 1.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 5,00 €
  • bis 2.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 7,50 € | 15,00 € | 20,00 €
  • bis 3.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 25,00 € | 30,00 € | 35,00 €
  • bis 4.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 45,00 € | 60,00 € | 75,00 €
  • ab 4.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 100,00 € | 150,00 € | 250,00 € und mehr

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Bundestags- und Europaabgeordneten sowie von Regierungsmitgliedern erwartet wird, beträgt mindestens 250 Euro.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Abgeordneten der Landtage oder der Bürgerschaften erwartet wird, wird von den Landesverbänden festgelegt.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von kommunalen und vergleichbaren Wahlbeamten erwartet wird, beträgt unter Bezug auf die Besoldungsgruppe mindestens:

  • 50,00 € für A15 und A16
  • 100,00 € für B1 und B2
  • 150,00 € für B3 bis B6
  • 200,00 € für B7 bis B9
  • 250,00 € für B10 bis B11

Für Mitglieder ohne Erwerbseinkommen, ohne Pensionen, ohne Renteneinkünfte oder ohne vergleichbare Einkommen betragt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro. Für Mitglieder, die zugleich einer anderen Partei angehören, die Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) ist, beträgt der monatliche Beitrag 2,50 Euro, wenn sie ihre Beitragsverpflichtungen gegenüber dieser Schwesterpartei erfüllen.

Der Jahresbeitrag für Gastmitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer beträgt 30 Euro, für Nur-Juso-Mitglieder 12 Euro.

Ja!

Wer Mitglied werden will, muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Dein Ansprechpartner ist die für Deinen Wohnort zuständige Parteigeschäftsstelle. Die entsprechende Adresse wird allen neu eingetretenen Mitgliedern mit dem Begrüßungsschreiben des Parteivorsitzenden übersandt.

Eine Übersicht der Geschäftsstellen in Sachsen findest du hier: www.spd-sachsen.de/spd-vor-ort

Du hast deine Frage nicht gefunden? Kein Problem, schreib uns einfach: www.spd-sachsen.de/kontakt

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