Sozialdemokraten im Gesundheitswesen: Zugang zu medizinischem Cannabis verbessert

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) begrüßt das zum 1. März 2017 in Kraft getretene Gesetz zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“. Damit ist medizinisches Cannabis in Deutschland verschreibungsfähig. Die Vorsitzende der ASG Simone Lang dazu:

„Schmerzfreiheit ist jedem zu wünschen. Gerade aus meiner Berufserfahrung aus dem Hospizdienst werde ich es immer unterstützen, dass die Möglichkeiten genutzt werden, um diesen Menschen Linderung zu verschaffen. Cannabis kann hier ein Mittel sein.“

Bisher mussten Patienten eine Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 3 Absatz 2 BtMG beantragen und einen Vertrag mit einem Apotheker schließen, um eine ärztliche Verschreibung einlösen zu können. Nun verlagert sich diese Entscheidung in die Therapiefreiheit des Arztes.

Dazu Simone Lang weiter: „Mit dieser Gesetzesänderung ist es nun auch möglich, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Damit wirkt es einer Zweiklassenmedizin entgegen, in der sich nur Menschen mit ausreichend Geld medizinisches Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen leisten könnten.“

Hintergrund: 

Nun ist auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich, wenn diese vor Therapiebeginn beantragt wurde und sich der verordnende Arzt bereit erklärt an der Evaluation des neuen Gesetztes teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zahlung muss innerhalb von 5 Wochen getroffen werden, im Falle von Sterbenskranken sogar innerhalb von drei Tagen. Eine Ablehnung der Kostenübernahme darf allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Damit wird einer Zweiklassenmedizin entgegengewirkt.

Bisher liegen aus klinischen Studien Erkenntnisse über die symptommildernde Wirkung von Medikamenten auf Cannabisbasis bei Chemotherapie, Appetitlosigkeit bei HIV-Patienten, der Spastik bei Multiple Sklerose, chronischen  Schmerzen,  Schlafstörungen  sowie Bewegungsstörungen beim Tourette und Parkinson vor. Da weitere therapeutische Anwendungsgebiete nicht ausgeschlossen werden können, soll eine Indikationsliste erst nach der Evaluation erstellt werden. Die Änderung wurde am 19. Januar 2017 einstimmig im deutschen Bundestag getroffen und wenig später am 10. Februar vom Bundesrat bestätigt.