SPDqueer: Besser spät als nie – verurteilte schwule Männer erfahren endlich Gerechtigkeit

Stellungnahme des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung in der SPD Sachsen (SPDqueer) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen, durch den Deutschen Bundestag.

„Mit seiner heutigen Entscheidung beendet der Deutsche Bundestag eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte und verschafft tausenden schwuler Männer, die lang ersehnte Rehabilitierung und Wiedergutmachung für ihr erlittenes Unrecht. Es wird höchste Zeit, denn die Betroffenen sind oft hoch betagt. Der §175 wurde zwar 1969 entschärft und 1994 endgültig abgeschafft, aber die Urteile bestanden fort und sind für die Betroffenen eine große Belastung “, so Oliver Strotzer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung in der SPD Sachsen.

Weiter sagt er: „Menschen wurden für ihr Anderssein verfolgt und verurteilt. Schon allein die Ermittlungen durch die Justiz, konnten bürgerliche Existenzen zerstören. Selbst jene, die nicht in die Fänge der Justiz gerieten, lebten in ständiger Angst vor Entdeckung. Viele lebten gezwungenermaßen in heterosexuellen Beziehungen und ihre gesellschaftliche Existenz beruhte auf Lügen. Das war kein Leben, wie es uns unser Grundgesetz garantiert.“

„Das Gesetz umfasst auch Urteile, die in der ehemaligen DDR gefällt wurden. Es wird von etwa 4300 Verurteilungen nach den verschiedenen Fassungen der §§ 175, 175a StGB, § 151 StGB-DDR zwischen 1945 und 1989 ausgegangen. Wie viele Betroffene auf dem ehemaligen Gebiet der DDR noch Ansprüche geltend machen können ist unbekannt. Doch jede einzelne Rehabilitierung und Entschädigung waren am Ende die Arbeit an diesem Gesetz wert. Dem Bundesinteressenverband Schwuler Senioren e.V. (B.I.S.S.)  und Bundesjustizminister Heiko Maas gebühren dabei mein besonderer Dank“, macht Oliver Strotzer klar.