AfB: Haltung des Sächsischen MP ist nicht im Interesse Sachsens
Die Anwürfe der fünf Länderchefs, die gegen die Grundgesetzänderung im Bundesrat stimmen wollen, sind nicht im Interesse ihrer Länder. Der Bund will nicht die Bildungshoheit und die Länder haben die volle Hoheit über das schulische Bildungswesen zum Glück für ihre Kinder längst an die KMK abgegeben. Das ist gut, weil es einheitliche Standards schafft und damit mehr Bildungsgerechtigkeit – und das alles ohne „Einheitsschulpolitik“, die dem Bund hier vorgeworfen wird.
„Wer in Zeiten der digitalen Revolution und Globalisierung immer noch meint, dass Bildung allein Ländersache sei, der versteht offensichtlich die Welt nicht. Was soll ein Sachse anderes lernen als ein Franzose, um für das Leben in der heutigen und künftigen Welt gut vorbereitet zu sein“ fragt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD Sachsen (AfB) Dr. Siegfried Kost.
Statt froh zu sein, dass sich der Bund bei den investiven Herausforderungen der digitalen Revolution beteiligen wolle, werde auf einer Länderhoheit bestanden, die überhaupt nicht in Gefahr ist. Das erfolgreiche Ganztagsschulprogramm hat dies praktisch gezeigt: Kein Land habe Souveränität aufgegeben, aber viel gewonnen.
„Wer die Interessen der sächsischen Kinder und Jugendlichen einerseits und der sächsischen Wirtschaft und Gesellschaft andererseits vertritt, der muss nicht nur für die Grundgesetzänderung stimmen, der muss auch aktiv den Digitalpakt angehen – sowohl mit dem Bund als auch mit den andern Bundesländern gemeinsam“ so Kost weiter. Es sei nicht nachvollziehbar, wovor sich die fünf Ministerpräsidenten eigentlich fürchten, oder ob hier nicht parteipolitische Machtspiele auf dem Rücken aller Bundesländer ausgetragen werden. Wenn wegen der hälftigen Ko-Finanzierung noch einmal mit dem Bund im Vermittlungsausschuss verhandelt werde, sei das in Ordnung. Aber man dürfe nicht vergessen, dass es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handele, dass Eigenmittel schon eingerechnet werden sollen und dass das Land gegenüber seinen Kommunen oft in gleicher Weise verfahre.