Baumann-Hasske: Mehr Direkte Demokratie umsetzen

Auf Antrag der Grünen und der Linken haben wir am 1. September im Landtag über direkte Demokratie diskutiert. Wir haben dagegen gestimmt, wollen aber mehr direkte Demokratie. Warum also?

Der Widerspruch ist schnell aufgelöst:

Linke und Grüne wollen die Senkung der Mindestzahl von Unterschriften für Volksbegehren auf eine bestimmte Zahl. Wir sind für eine Prozentzahl, damit nicht jedes Mal die Verfassung geändert werden muss, wenn sich die Zahl der Wahlbevölkerung geändert hat. Sie wollen Referenden, also Volksentscheide über Gesetze, die der Landtag dem Volk vorlegt. Wir meinen, der Landtag soll die Verantwortung für seine Gesetze selbst tragen und sie nicht auf das Volk übertragen. Sie wollen Volksentscheide über allgemeine Meinungsäußerungen. Wir meinen, das Verfahren sollte auf Gesetzgebung beschränkt bleiben, damit nicht dauernd populistische Forderungen zum Gegenstand von Volksinitiativen werden.

Grüne und Linke wollen die Zeit zwischen Volksantrag und Beginn eines Bürgerbegehrens von sechs auf vier Monate verkürzen. Wir wollen das Verfahren über den Volksantrag im Landtag eher ausbauen, indem wir die Antragsteller*innen stärker in den parlamentarischen Prozess einbinden, damit der Landtag als der Ort der politischen Diskussion in Sachsen gestärkt wird. Diskussionen zwischen Abgeordneten und Initiator*innen sollen offen und transparent im Plenum stattfinden können. Deshalb haben wir die Geschäftsordnung des Landtages schon so geändert, dass der Landtag Ihnen ein Rederecht im Plenum einräumen kann. Dies würde bei den bestehenden Mehrheitsverhältnissen auch geschehen. So wird der Volksantrag zu einem echten Antrag des Volksgesetzgebers an das Parlament, die Volksgesetzgebung wird sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Gesetzgebung. Auch die Befragung von Sachverständigen wollen wir ermöglichen. Da macht eine Verkürzung der Fristen keinen Sinn. Ein Volksantrag muss erst dann zu einem Volksbegehren führen, wenn er im Parlament ausführlich debattiert wurde und dies nicht zu einem für die Antragsteller*innen befriedigenden Beschluss geführt hat.

Initiatoren von Volksanträgen und Volksbegehren sollen außerdem verpflichtet werden, ihre Geldquellen offen zu legen, damit niemand unerkannt eine Initiative „kaufen“ kann.

Wir wollen tatsächlich etwas für mehr direkte Demokratie erreichen. Das, was Linke und Grüne fordern, kann man nur mit einer Verfassungsänderung erreichen. Für eine Änderung der Verfassung braucht man zwei Drittel der Landtagsabgeordneten. Wir wollten auch Änderungen, die die Verfassung betreffen. Das haben wir mit der CDU verhandelt. Sie will die Verfassung nicht ändern. Deshalb steht es nicht im Koalitionsvertrag. Gegen sie geht es nicht. Die Linken und die Grünen wollten uns also in Verlegenheit bringen; ernsthaft die Verfassung ändern wollten sie nicht. Sie haben auch nicht um die erforderliche Mehrheit geworben.

Unser Ziel ist es, in dieser Wahlperiode die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu verbessern, ohne die Verfassung ändern zu müssen. Dazu sind Bürger*innenforen zu Gesetzesvorhaben wie dem Schulgesetz sinnvoll, aber man sollte die Ergebnisse dann auch berücksichtigen. Wir wollen Möglichkeiten erkunden, Bürger*innen früher und stärker an Bauplanungen zu beteiligen.

Das haben wir im Landtag klar benannt.