Jahresbericht Petitionsausschuss 2014 – Jeder und Jede hat laut Verfassung das Recht, sich mit Hinweisen und Beschwerden direkt an den Bundestag zu wenden. Rund 15.000 Anliegen erreichen den Petitionsausschuss jedes Jahr.

Der Jahresbericht des Petitionsausschusses macht vor allem eines deutlich: Nämlich, dass dieses wahlunabhängige Mittel der politischen Partizipation regen Zuspruch und Zulauf findet. Im Jahr 2014 erreichten den Ausschuss insgesamt 15.325 Petitionen (Drs. 18/4990). Zur Veranschaulichung: Das sind rund 61 Zuschriften pro Tag. Zudem wurde das vergangene Jahr genutzt, um den Betrieb der 2012 gestarteten E-Petitionsplattform zu optimieren.

Mit Erfolg! Der Jahresbericht gab Auskunft, dass 2014 bereits 37 Prozent aller uns erreichenden Petitionen auf elektronischem Weg eingingen. Ob Anliegen zur Reform der Pflegeversicherung, Kritik an Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Tierschutz, Forderungen nach der Zulassung von Cannabis als Medizinprodukt, der Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds oder der Umsatzsteuer-Reduzierung für E-Books – die Liste der Themen, die Bürgerinnen und Bürger beim Bundestag anregen, ist vielfältig.

Petitionen sind Seismograph für Bürgeranliegen

Wir können in diesem Jahr auf zehn Jahre öffentliche Petitionen zurückblicken. Dieses Instrument ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern ihr Anliegen einem größeren Publikum bekannt zu machen und Mitzeichner zu finden. Damit wurde 2005 ein wichtiges Mittel verabschiedet, mit dem Interessengruppen aus der Bevölkerung aktiv und effektiv – auch außerhalb von Wahlkampf und Koalitionsvertrag – auf die parlamentarische Debatte einwirken können.

In Gesprächen in meinem Wahlkreis stelle ich aber immer wieder fest, dass viele Menschen, mit „petitionsreifen“ Anliegen, diese Möglichkeit der Partizipation nicht kennen und daher auch nicht nutzen. Dies dürfte nicht zuletzt auch dem starken und medienwirksamen Zulauf geschuldet sein, den Onlineplattformen wie change.org haben. Derartige Plattformen erzeugen den Eindruck, die auf Ihnen generierten Petitionen hätten denselben Rang wie jene, die den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erreichen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Nur Petitionen, die direkt an den Deutschen Bundestag gerichtet sind, werden auch hier vom Petitionsausschuss bearbeitet. Aktuell beschäftige ich mich mit Petitionen zum Breitbandausbau, zur EEG-Novelle und zum Freihandelsabkommen TTIP.