Jurk: Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt

Der Deutsche Bundestag hat heute eine umfassende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Die Länder erhalten damit Planungssicherheit ab 2020 und werden dann über rund 10 Mrd. Euro jährlich zusätzlich verfügen können. Kritisch sehe ich, dass die Solidarität der Länder untereinander abnimmt und viele Länder deutlich abhängiger von den finanziellen Zuweisungen des Bundes sein werden.

Der Freistaat Sachsen wird rund 750 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich ausgeben können. Außerdem erhalten die finanzschwachen Kommunen in Sachsen einmalig etwa 178 Mio. Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Dies wird dabei helfen, den teils massiven Sanierungsstau an den Schulen abzubauen. Möglich wird das dadurch, dass wir im Grundgesetz das Kooperationsverbot im Bildungsbereich endlich aufbrechen. Das ist ein großer Erfolg der SPD. Außerdem gibt es wichtige Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss, die vielen alleinerziehender Eltern und ihren Kindern das Leben deutlich erleichtern werden. Dazu wird die Altersgrenze von jetzt 12 auf 18 Jahre angehoben und die bisherige zeitliche Befristung von maximal 6 Jahren Bezugsdauer abgeschafft. Und der Bund beteiligt sich nach dieser Leistungsausweitung deutlich stärker an den Kosten des Unterhaltsvorschusses. Da es für Alleinerziehende besonders schwer ist, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren, ist diese Reform ein echtes Plus an sozialer Gerechtigkeit in unserem Land.

Daneben stand bei den Verhandlungen der Koalitionsfraktionen vor allem das Vorhaben im Fokus, mit der Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes den Bau, die Planung und die Verwaltung der Autobahnen und weiterer Bundesstraßen neu zu organisieren. Hier hat sich SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren mit Gesetzesänderungen durchgesetzt, die „Privatisierungen durch die Hintertür“ verhindern. Künftig ist eine Privatisierung der Bundesautobahnen grundgesetzlich ausgeschlossen und im Zusammenspiel mit den einfachgesetzlichen Regelungen sind die Autobahnen und Bundesstraßen im Ergebnis jetzt viel sicherer in öffentlicher Hand, als sie das bislang waren.