Raatz: 178 Mio. Euro für Schulen in Sachsen

Grundgesetzänderung ermöglicht Bundesinvestitionen ab diesem Sommer

Mit der heute vom Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes wird eine Abkehr vom Kooperationsverbot in der Bildung vollzogen. Bislang durfte der Bund nicht in Schulen investieren. Durch den neuen Artikel 104c kann er jetzt den Ländern Mittel für Schulmodernisierung in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung stellen.

In einem ersten Schritt wurden 3,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. An den Freistaat Sachsen gehen davon knapp 178 Millionen Euro. Die Modernisierungsmaßnahmen können bereits in diesem Sommer beginnen und müssen bis 2023 abgeschlossen werden.

Dazu erklärt die mittelsächsische SPD-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Dr. Simone Raatz:

„Auch wenn viele sächsische Schulen mittlerweile in einem Top-Zustand sind, gibt es auch noch einen erheblichen Anteil stark sanierungsbedürftiger Schulen. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung ist die Ausstattung hoffnungslos veraltet. Unter den dadurch sinkenden Bildungschancen leiden vor allem Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen Kommunen. Endlich kann der Bund eingreifen, um Schulgebäude zu sanieren und die Ausstattung auf den aktuellen Stand zu bringen. Das ist auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlicheren Schulsystem mit gleichen Bildungschancen im ganzen Land. Denn gute Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.“