Jurk: Haushaltsausschuss beschließt unbürokratische Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige
Haushaltsausschuss beschließt unbürokratische Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige
Thomas Jurk, SPD-Berichterstatter aus der Lausitz im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, erklärt:
Der Haushaltsausschuss hat heute auf Antrag von CDU/CSU und SPD ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu werden in einem Nachtragshaushalt für 2020 Kreditaufnahmen von insgesamt 156 Milliarden Euro veranschlagt. Ein großer Anteil in Höhe von 50 Milliarden Euro der zusätzlichen Mittel kommt dabei den für unsere kleinteilige Wirtschaftsregion in der Lausitz bedeutsamen kleinen Unternehmen und Selbständigen zugute.
Mit einem unbürokratischen Sofortprogramm stellen wir Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe einmalige Soforthilfen zur Verfügung. Das soll insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten.
Die nicht rückzahlbare Soforthilfe beträgt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.
Ausgeführt wird dieses Programm in Sachsen voraussichtlich über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Diese bearbeitet bereits das Programm des Freistaates »Sachsen hilft sofort«. Hierbei stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Finanzen
https://www.bundesfinanzministerium.de
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
https://www.smwa.sachsen.de
Sächsische Aufbaubank
https://www.sab.sachsen.de