Kathrin Michel: „Es ist geschafft: Der Härtefallfonds für Rentner:innen kommt! Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung.“

Kathrin Michel, Co-Vorsitzende der SPD Sachsen und Bundestagsabgeordnete im Haushaltsausschuss:

Es ist geschafft: Der Härtefallfonds für Rentner:innen kommt! Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Aus dem Fonds werden Menschen unterstützt, denen in der Rentenüberleitung erhebliche Nachteile entstanden sind und die gleichzeitig eine sehr niedrige Rente beziehen. Gerade in Ostdeutschland gibt es viele Betroffene. Es sind Menschen wie ehemalige Bergarbeiter, Reichsbahner oder auch in der DDR geschiedene Frauen.

Der Härtefallfonds ist gut 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ein unerlässlicher Schritt zur Anerkennung der Lebensleistung vieler Menschen in Ostdeutschland, für die sich die SPD seit vielen Jahren vehement einsetzt. Gut, dass auch Martin Dulig und Petra Köpping da immer wieder den Menschen zugehört und das Thema auf der Tagesordnung gehalten haben.

Auch wenn es nicht die gute Lösung ist, die wir uns erhofft hatten, sind wir froh darüber, dass zumindest der Bund hier seiner Verantwortung gerecht wird. Die Lebensläufe der betreffenden Personengruppen waren geprägt von schweren Schicksalsschlägen, weshalb ihnen aus den Geldern des Fonds nun endlich eine finanzielle Kompensation zukommen soll.

In einer 2018  gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe war ursprünglich vorgesehen, dass der Fonds zu gleichen Teilen mit Bundes- und Landesmitteln ausgestattet wird. Momentan erklärt sich jedoch lediglich Mecklenburg-Vorpommern zu einer Beteiligung bereit. Die Länder sollen nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags noch die Möglichkeit erhalten, der Stiftung bis 30. Juni 2023 beizutreten und ihren finanziellen Anteil einzubringen.

Der Bund geht mit gutem Beispiel voran und stellt eine Zahlung pro betroffener Rentner:in in Aussicht. Auch der Freistaat Sachsen sollte an dieser Stelle ein zählbares Zeichen der Anerkennung der Lebensleistung der Anspruchsberechtigten senden. Durch eine Beteiligung Sachsens an der Stiftung wäre eine Verdopplung der Kompensation möglich.

Die einmalige monetäre Zahlung an Betroffene wird auf Antrag geleistet. Zu diesem Zweck wird eine Stiftung in Trägerschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales errichtet, das Antragsverfahren beginnt im Jahr 2023.