Raatz: Bundestag berät Gesetz zur Verbesserung einer flächendeckenden Patientenversorgung

Mit dem heute in den Bundestag eingebrachten Gesetz zur „Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ soll die ärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessert werden. Dazu erklärt die mittelsächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Simone Raatz:

„Auch wenn die Zahl der Fachärzte und Psychotherapeuten in Sachsen im Vergleich zu 2009 um 20 % bzw. sogar 40% zugenommen hat, spiegelt sich dieses positive Saldo in unserer Region nicht wieder.

In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass die fachärztliche Versorgung in Mittelsachsen nicht ausreichend gegeben ist. Es fehlt an Hausärzten, Hautärzten, Augenärzten und Urologen. Im vergangenen Jahr spitze sich in Freiberg auch die Situation bei den Kinderärzten zu. Der Versorgungsgrad mit Hausärzten liegt in der Region Mittweida bei etwa 85 %. Es besteht also dringender Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Mit dem neuen Gesetz wird ein wichtiger Schritt getan, um die Situation auch in Mittelsachsen zu verbessern. Es sieht vor, die Versorgungstrukturen, in von Unterversorgung bedrohten Regionen, weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein.

Das Ziel der Verlagerung von Versorgungskapazitäten aus einem überversorgten Gebiet in ein unterversorgtes Gebiet soll zukünftig dadurch erreicht werden, dass eine bestehende Praxis nur dann nachbesetzt wird, wenn dies für die Versorgung der Patienten vor Ort auch sinnvoll ist. Die Einzelfallentscheidung, ob z. B. eine Praxis aus Dresden nach Mittelsachsen verlegt wird, treffen Ärzte und Krankenkassen gemeinsam in den Zulassungsausschüssen vor Ort.

Das Gesetz gibt der verantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsen (KVS) mehr Möglichkeiten, um Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. So erleichtert die Einrichtung eines Strukturfonds die Niederlassung von Ärzten. Ambulante Weiterbildungsmaßnahmen zum Facharzt für Allgemeinmedizin werden z. B. mit bis zu 500 €/Monat unterstützt.

Das geplante Gesetz wird dazu beitragen, die Situation zu entspannen. Auch wenn noch weitere Schritte, beispielweise in der Arztausbildung, gegangen werden müssen, ist dies ein notwendiger Auftakt zur besseren ärztlichen Versorgung auch in unserer Region.“