Raatz: Jede(r) sollte über das eigene Lebensende selbst bestimmen dürfen

In der heutigen Plenardebatte wurde erstmals über den Umgang mit der aktiven Sterbehilfe, sowie es in anderen Ländern üblich ist, und die dafür notwendige gesetzliche Regelung debattiert. Dazu erklärt die mittelsächsische Bundestagsabgeordnete Dr. Simone Raatz:

„Aktive Sterbehilfe zu leisten, ist Ärzten in Deutschland bislang untersagt. In der Frage, ob dies zukünftig geändert werden soll, gehen die Ansichten auch in meiner Fraktion weit auseinander.

Ich unterstütze Bemühungen, die gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe durch Ärzte zu ermöglichen. Menschen, die unter einer zum Tod führenden Erkrankung leiden und den Wunsch nach ärztlicher Hilfe bei der selbstbestimmten Lebensbeendigung äußern, kann ich verstehen. Dabei geht es nicht um die Legalisierung organisierter Sterbehilfe, sondern um die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten in besonderen Fällen, die einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe durch Ärzte unter gewissen Auflagen bedarf. Vor einer solchen Entscheidung durch den Patienten muss es eine intensive Beratung, insbesondere zur Palliativmedizin, durch den behandelnden Arzt geben. Unabhängig davon brauchen wir mehr und bessere Hospizarbeit sowie Palliativmedizin. So muss ein Netz von Hospizen und Beratungsstellen geschaffen werden, um Patienten und Angehörige menschenwürdig und selbstbestimmt auf dem letzten Weg zu begleiten.“