SPD Sachsen begrüßt Urteil zur volkverhetzender Wahlwerbung der NPD

Die SPD Sachsen begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Bautzen, das die Wahlwerbung der NPD als volksverhetzend einstuft. Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen:

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist ein starkes Signal: Unsere Demokratie ist wehrhaft. Endlich können die NPD-Plakate von den Straßen verschwinden. Wenngleich ich mir gewünscht hätte, dass die Auseinandersetzung darum nicht den ganzen Wahlkampf lang gedauert hätte – endlich gibt es ein Urteil, das die volkverhetzende Wahlwerbung der Neonazis verbietet.“

Laut dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen greift die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten mit ihren Plakaten an. Dieser Teil der Bevölkerung werde „böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören“. Henning Homann weiter: „Das Urteil ist eine wichtige Grundsatzentscheidung. Ich hoffe, dass in Zukunft auf dieser Grundlage schneller entschieden werden kann und wir derart menschenverachtende Plakate nicht länger auf unseren Straßen ertragen müssen.“

Abschließend verweist Henning Homann auf die nach wie vor laufende Strafanzeige gegen die NPD, die die SPD Sachsen bereits am 3. Mai gestellt hatte: „Wir stehen für das selbstbewusst tolerante und moderne Sachsen, dass alle Menschen, egal ob hier geboren oder hierhergezogen, respektiert. Deshalb haben wir als SPD Sachsen am 3. Mai Strafanzeige gegen die NPD Plakate gestellt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen ist ein wichtiges Signal für eine starke und wehrhafte Demokratie und gegen volksverhetzende Nazikampagnen.“