Thomas Jurk: Bericht aus Berlin

  1. Gedenken zum 17. Juni 1953

Neben der parlamentarischen Staatssekretärin im BMWi Iris Gleicke sprach ich für die SPD-Bundestagsfraktion bei der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag und erinnerte daran, dass der 17. Juni 1953 in der DDR-Geschichtsschreibung als ein aus dem Westen gesteuerter, faschistischer Putsch diffamiert worden ist. Die DDR-Führungskaste hätte unter keinen Umständen zugegeben, dass es ausgerechnet die Arbeiter waren, die sich erhoben hatten. Für die SPD sei der 17.Juni 1953 ein „Arbeiteraufstand“ gewesen. Und so ist es kein Wunder, dass die Westdeutschen den Feiertag am 17. Juni einem Sozialdemokraten zu verdanken hatten – Herbert Wehner –, dem aus Sachsen stammenden damaligen Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für gesamtdeutsche Fragen. Wehner hatte den Namen „Tag der deutschen Einheit“ vorgeschlagen und mit der SPD-Bundestagsfraktion bei einer Abstimmung am 3. Juli 1953 im Bundestag durchgesetzt, dass der 17. Juni ab 1954 zum Nationalfeiertag wurde. Die komplette Rede ist hier (http://dbtg.tv/fvid/5261521) zu finden.

  1. Familienleistungen erhöhen

Die bereits beschlossenen familienpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Kitas und zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden nun um ein Geldleistungspaket für Familien ergänzt. Entsprechend der Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts werden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das bedeutet im Einzelnen, das Kindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um 4 EUR/Monat (48 EUR/Jahr) und ab 1. Januar 2016 um weitere 2 EUR/Monat (24 EUR/Jahr) steigen. Der Kinderzuschlag, von dem Familien mit geringem Einkommen profitieren, wird am 1. Juli 2016 um 20 EUR auf 160 EUR angehoben. Alleinerziehende sind häufig dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarung von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehenden wird auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nach zehn Jahren endlich um 600 auf 1908 EUR erhöht, und dies gilt bereit für das laufende Jahr 2015. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 EUR.

  1. Gesundheitsförderung und Prävention

Ziel ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen oder sie in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen. Dafür sollen Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen erfolgen: in Kita, in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge sollen enger miteinander verknüpft werden, Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden. Konkret sieht das Gesetz vor, dass Krankenkassen mindestens 2 EUR jährlich für jeden Versicherten ausgeben müssen, um Betriebe bei der Gesundheitsförderung zu unterstützen. Insgesamt sollen die Krankenkassen ab 2016 mindestens 7 EUR jährlich pro Versicherten für Gesundheitsförderung und Prävention ausgeben. Künftig sollen zudem Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen wohnen, Anspruch auf Präventionsleistungen erhalten.

  1. Medizinische Versorgung flächendeckend sichern

Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein, daher muss die medizinische Versorgung aller Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet auf hohem Niveau sichergestellt werden. Dafür hat der Bundestag beschlossen, dass in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter flexibilisiert und stärker als bisher an die Realitäten angepasst werden sollen. Das schließt beispielsweise einen vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein. Dabei erhalten auch Hochschulkliniken eine angemessene Vergütung. Zur Stärkung der Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies dort für die medizinische Versorgung sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

  1. Versorgung Sterbender verbessern

In Deutschland muss die Hospiz- und Palliativversorgung verbessern werden. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 % der Kosten (bisher 90 %) übernehmen. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits 95 %. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärzte werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Künftig sollen sie stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

  1. Flüchtlinge: Bund verdoppelt Soforthilfen für Länder und Kommunen

Bund, Länder und Kommunen tragen Verantwortung dafür, dass Flüchtlinge, die in unser Land kommen, anständig versorgt und betreut werden. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe daher noch in diesem Jahr auf 1 Mrd. EUR verdoppeln. Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Bewältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Ab 2016 wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg dies konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen. Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unterschieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Diejenigen, die bleiben, sollen alle Unterstützung erhalten, um hier Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

23. Juni 2015