Wismut: Schäden der Vergangenheit beseitigen – Folgeabkommen nach 2022 notwendig

Simone Lang, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und Abgeordnete aus dem Erzgebirge zur Wismut-Sanierung:

+++ Sanierung und Entwicklung der Kommunen im Blick +++

„Politischer und nicht zuletzt massiver Druck aus der Bevölkerung, vor allem aus meiner stark betroffenen Heimatregion Johanngeorgenstadt/Breitenbrunn, führten vor 15 Jahren zur ersten Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen. Das auf 10 Jahre angelegte Abkommen sah ein Gesamtbudget von 78 Millionen Euro vor. Im Jahr 2008 gelang es dem damaligen Wirtschaftsminister Thomas Jurk, ein zweites Abkommen auszuhandeln. Es läuft bis 2022 und stellt 138 Millionen Euro zur Verfügung. Nun – zehn Jahre später ist klar, dass wir ein weiteres Abkommen brauchen, um die Sanierung auch nach 2022 fortführen zu können“, so Simone Lang.

Lang unterstreicht die Anstrengungen des Wirtschaftsministers Martin Dulig: „Wir sind heute alle – Bund, Land, Staatsregierung und Parlament –  gefordert, uns für eine langfristige und nachhaltige Sanierung der DDR-Altlasten einzusetzen. Meine und die Unterstützung der SPD-Fraktion dafür ist sicher, um den Menschen in meiner Heimat zu helfen, die vergessenen Schäden der Vergangenheit bald zu beseitigen.“

Neben der Sanierung ist Lang besonders die zukünftige Entwicklung in den betroffenen Kommunen wichtig: „Die Wismut macht einen hervorragenden Job bei der Sanierung nicht nur der Altstandorte. Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wismut, die sich unermüdlich für die Sanierung einsetzen und jeden Tag ihr Bestes geben, um diese Schäden der Vergangenheit zu beseitigen. Neben der Sanierung müssen wir uns aber auch Gedanken über die Folgenutzung machen und den betroffenen Gemeinden die Chance eröffnen, diese Flächen entwickeln zu können.

Denn so gut wie das Verwaltungsabkommen für die Region ist, so dringend brauchen wir ein weiteres Sanierungsabkommen: die dort eingestellten Finanzmittel sind ausschließlich für die Sanierung gedacht. Für die Entwicklung, z.B. die Sanierung und den Erhalt der Infrastruktur oder um touristische Angebote neu zu schaffen, sind allerdings keine Gelder vorgesehen. Hieran müssen wir arbeiten. Bei den Verwaltungsabkommen zur Braunkohle funktioniert das bereits seit Jahren. Dort kann mit den sogenannten Paragraf-4-Mitteln eine wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Gemeinden angestoßen werden. Dort wurde mit diesen Geldern z.B. eine touristische Infrastruktur geschaffen, die vor wenigen Jahren noch niemand für möglich gehalten hat.

Deshalb sollten wir bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund über ein Folgeabkommen auch darüber sprechen, ob es nicht – wie bei der Braunkohlesanierung – auch hier ein Budget für die Erhöhung des Folgenutzungsstandards geben könnte. Denn wir dürfen die Kommunen nicht nur mit den Altlasten alleine lassen, sondern es sollte auch unsere Aufgabe sein, eine weitere positive Entwicklung dieser Kommunen zu fördern.“