Pallas: Landtag bringt wichtige Investitionen für die Polizei auf den Weg

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Mittwoch zur Bewilligung von Geldern für Investitionen bei der Polizei:

+++ HFA bewilligt 27,58 Millionen Euro für Reviere und Ausbildungsstätten +++

Der Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Landtags hat heute 27,58 Millionen Euro aus dem Zukunftssicherungsfonds bewilligt, mit denen Polizeireviere und Ausbildungsstätten der Polizei neu gebaut, erweitert oder saniert werden können. Zusammen mit den bereits im Haushalt veranschlagten Investitionsmitteln stehen insgesamt ca. 77 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Innenexperte der SPD-Landtagsfraktion, Albrecht Pallas, zur Entscheidung am heutigen Mittwoch: „Die Aus- und Fortbildung von Polizistinnen und Polizisten ist eine der wichtigen Aufgaben, um die angespannte personelle Lage bei der Polizei zügig zu verbessern. Nachdem wir den Stellenabbau bei der Polizei gestoppt sowie die Einstellungszahlen erhöht haben, müssen nun auch die baulichen Voraussetzungen für mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden. Mit dem heutigen Beschluss kann das nun auch an der Polizeifachschule Chemnitz, an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg und am Fortbildungszentrum in Bautzen in Angriff genommen werden.“

„Mit der Bewilligung der Gelder für den Neubau des Polizeireviers in Döbeln, des Polizeireviers Leipzig-Nord und für Bauarbeiten im Gebäude der Bereitschaftspolizei in Dresden werden weitere Probleme gelöst. Wir erfüllen damit unsere Zusage, die Arbeitsbedingungen für unsere hoch belasteten Polizistinnen und Polizisten zu verbessern.“

„Es gibt allerdings noch weiteren Baubedarf bei der Polizei. Insofern sind die Finanzmittel aus dem Zukunftssicherungsfonds und im aktuellen Doppelhaushalt ein erster wichtiger Schritt, weitere müssen folgen. So warten einige Polizeidienststellen seit einiger Zeit auf ihre Sanierung oder Neubauten. Dazu zählen u.a. das Polizeirevier Plauen und das Autobahnpolizeirevier Bautzen, um nur die wichtigsten Baustellen zu nennen.“

 

Daniela Kolbe

Kolbe: Mehr Anerkennung für die Lebensleistungen in Ostdeutschland – Landesvorstand fordert Gerechtigkeitsfonds

Jurk: Bundesteilhabegesetz, Pflegeberatung, Breitband und Bundesverkehrswegeplan 2030

    1. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Ziel des Bundesteilhabegesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herauszuholen. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Um das zu erreichen, werden Fachleistungen der Eingliederungshilfe klar von Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt. Einkommen und Vermögen werden im Sinne der Betroffenen besser gestellt. Bereits ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze wird verzehnfacht und liegt dann bei 27.600 Euro. In einem zweiten Schritt soll die Freigrenze 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben werden. Partnereinkommen und -vermögen werden dabei nicht angerechnet. So erhalten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen mehr finanziellen Spielraum. Auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt soll sich durch die Einführung eines Budgets für Arbeit verbessern. Durch mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen werden zudem die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt. Die Werkstatträte erhalten in wichtigen Angelegenheiten künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht. Zudem sollen Reha-Leistungen zukünftig wie aus einer Hand erbracht werden. Dann soll ein einziger Reha-Antrag ausreichen, um ein umfassendes Prüf- und Endscheidungsverfahren in Gang zu setzen. Flankiert wird dieses Vorhaben durch ein vom Bund gefördertes trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Nach Vorlage des Gesetzentwurfs haben vor allem die Verbände von Menschen mit Behinderungen Kritik geäußert. Die Koalition hat darauf reagiert und in den vergangenen Wochen entscheidende Verbesserungen am Gesetz vorgenommen. Es wird nochmals klargestellt, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Die geplante Regelung wird zunächst wissenschaftlich evaluiert und in einem zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt. Auf der Grundlage gesicherter Daten wird eine neue Regelung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der heute geltenden Regelung. Festgeschrieben ist nun auch der Vorrang von Wohnformen außerhalb von „besonderen“ – bisher hieß es „stationären“ – Wohnformen. Zugleich werden bei Assistenzleistungen, die mit dem Wohnen in Zusammenhang stehen, die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick genommen. Das Wunsch- und Wahlrecht wird damit nochmals stärker als Entscheidungsgrundlage festgehalten. Ebenso werden Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auch zukünftig nebeneinander gewährt. Darüber hinaus soll das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300.000 Beschäftigen in Werkstätten auf 52 Euro verdoppelt und den Vermögensfreibetrag für nicht erwerbsfähige Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anhoben werden. Hier müssen sich allerdings zunächst noch die Länder bereiterklären, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

    2. Pflegeberatung in den Kommunen

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG) wurde in dieser Wahlperiode zunächst die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien ausgeweitet, bevor mit dem PSG II der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein verändertes Begutachtungsverfahren ab 2017 eingeführt wurden. Nun ist das PSG III beschlossen, das insbesondere die Pflegeberatung in den Kommunen verbessern sowie besseren Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleisten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ebenso sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet werden. Das Gesetz sieht für die Kommunen zudem die Möglichkeit vor, sich am Auf- oder Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen. Als Folge von Betrugsfällen bei Pflegediensten soll zudem die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht. So sollen Abrechnungen und Leistungen häuslicher Krankenpflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden. Darüber hinaus passt das PSG III die Regelungen im Bereich der Sozialhilfe an den neuen Pflegebegriff an.

    3. Mehr Transparenz für die Leistung von
Breitbandanschlüssen

Im Plenum wurde die Telekommunikation-Transparenzverordnung debattiert. Diese Verordnung soll den Verbrauchern bessere Informationen über die Leistung ihres Internetanschlusses geben. Heute ist es häufig so, dass die tatsächliche Datenübertragungsrate beim Abschluss eines Vertrags nicht bekannt ist und auch nach Vertragsabschluss nur umständlich festgestellt werden kann. Künftig müssen die Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen ihre Kunden vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die verfügbare Datenübertragungsrate informieren. Außerdem müssen die Kunden in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert werden. Schließlich können sich die Kunden künftig einfacher über die tatsächlich gelieferte Übertragungsrate informieren und die Messergebnisse speichern, damit sie dem Anbieter Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate besser mitteilen können.

    4.Bundesverkehrswegeplan 2030

Nicht der Bundesverkehrswegeplan sondern Gesetze jeweils für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße sind in der letzten Sitzungswoche beschlossen worden. Die drei Gesetze bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan. Über 270 Mrd. Euro plant der Bund bis 2030 in die Verkehrswege zu investieren. Dabei steht der Erhalt vor Neubau. Allein in den Erhalt sollen rund 142 Mrd. Euro fließen.

Nachtrag zum POLITIK:konkret Fachforum „Neue Energie für Sachsen“

Auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion wurde am 17.11.2016 über die Energiewende diskutiert. Thema des Fachforums: „Neue Energie für Sachsen – Wie Kommunen von der Energiewende profitieren können“. Etwa 70 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Sachsen waren gekommen. Zu Gast waren unter anderen Dr. Nina Scheer, Energie-Expertin der SPD-Bundestagsfraktion, Stefan Brangs, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Dr. Jana Bovet vom Helmholtz Zentrum für Umweltforschung Leipzig und Philipp Wille von der VSB Neue Energien Deutschland GmbH. „Die Energiewende wird vor Ort entschieden. Die Entscheidungen die jetzt getroffen werden, sind für die nachkommenden Generationen bindend“, so Stefan Brangs in seinem Grußwort, „deshalb ist Dialog zu diesem Thema so wichtig.“

Jörg Vieweg, der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion betonte in seiner Rede vor allem die Chancen für Kommunen bei einer verstärkten Nutzung Erneuerbarer Energien auf der einen und für neue Arbeitsplätze im Bereich regenerative Energien auf der anderen Seite. „Das bedeutet weiterer Ausbau Erneuerbarer Energieanlagen, mehr Anstrengungen bei Energieeinsparung und Effizienz, sowie verstärkte Nutzung von E-Mobilität. Dies ist eine klimapolitische Notwendigkeit“, so Jörg Vieweg. Letztlich kann die Energiewende nur gelingen, wenn für die Erneuerbaren Energien eine breite Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung vorherrscht.

In Ihrem anschließenden Input Referat „Aktuelle Anforderungen der Energiewende“ betonte die Bundestagsabgeordnete Nina Scheer, dass die Energiefrage auch eine Gerechtigkeitsfrage ist. Nach wie vor zählt Deutschland mit einem Strom-Anteil aus Erneuerbaren Energien von inzwischen rund 35 % am Bruttostromverbrauch weltweit zu den Energiewende- Vorreiterländern. Mit den Rufen nach „Planbarkeit“ und „Bezahlbarkeit“ wurden jedoch mit der EEG-Novelle 2016 die Ausbauzahlen Erneuerbarer Energien erstmals wieder limitiert. Gleichzeitig hätten diese Begrifflichkeiten bei der Bevölkerung zunehmend für Verunsicherung gesorgt.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion betonte Dr. Nina Bovet in Ihrem Eingangsstatement, dass die es im besonderen Maße wichtig ist, die Bürger über den Ausbau der Erneuerbaren Energien klar und verständlich zu informieren. Als ein gutes Beispiel für die Steigerung von Akzeptanz sieht Dr. Bovet in der Verabschiedung des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Philipp Wille berichtete in seinem Eingangsstatement von der Arbeit der VSB Neue Energien und den Formen der direkten Beteiligungsmöglichkeit. Beispiel hierfür sei die erfolgreiche Umsetzung des Windparks Wölkisch.

Bei der Diskussion über konkrete Beteiligungsmöglichkeiten waren sich die Podiumsteilnehmer einig, dass die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien, seien diese erstmal vor Ort steige. Herr Philip Wille von der VSB, betonte, dass bei Ihrer Arbeit vor Ort durchaus eine Offenheit der Bevölkerung bei der Umsetzung von Windenergieprojekten festzustellen sei. Als weitere Beteiligungsmöglichkeiten nannte er Bürgersparbriefe, Mieterstrommodelle sowie das Nutzen von Ökostromprodukten bei den örtlichen Stadtwerken.

Ausblick:

Die Kommunen sind bei der dafür notwendigen Energiewende ein wichtiger Vorreiter. Etliche Städte haben bereits eigene konkrete Pläne, andere Kommunen sind darüber noch im Gespräch. Der Ausbau und die Nutzung von Anlagen im Bereich Erneuerbarer Energien auf dem Gemeindegebiet bietet für Kommunen eine Vielzahl an Vorteilen. Wichtig ist jedoch, dass in allen Verfahren die Bürger von Beginn an transparent informiert werden, die Bevölkerung mitgenommen wird und so Vertrauen aufgebaut wird. Die SPD-Fraktion wird diesen Dialog und Erfahrungsaustausch fördern und begleiten.

Aus dem „Energie-und Klimaschutzprogramm“ muss ein „Klimaschutz- und Energieprogramm für Sachsen“ werden. Der Landesarbeitskreis Energie der SPD-Sachsen hat dazu ein erstes Diskussionspapier vorgelegt. Dies soll in den nächsten Monaten Grundlage für eine öffentliche Diskussion sein. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen.

Handout

Hanka Kliese

Kliese: CDU und SPD stärken Kulturförderung in Sachsen

Nachdem sich die Koalitionsfraktionen auf Ergänzungen am Haushaltsentwurf der Staatsregierung verständigt hatten, stellten heute die kulturpolitischen Sprecherinnen von CDU und SPD, Aline Fiedler und Hanka Kliese, die Ergebnisse für ihren Bereich vor.

Die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hanka Kliese, sagt: „Eine stabile Kulturförderung ist unerlässlich für den sozialen Zusammenhalt. Auch deshalb haben wir mit dem Koalitionsvertrag  die Grundlage für eine stabile und verlässliche Kulturpolitik in Sachsen geschaffen. Schon im Regierungsentwurf des Kulturhaushaltes für die kommenden beiden Jahre schlägt sich dies nicht nur in Zahlen, sondern auch in den dahinter stehenden Projekten nieder. Diesen guten Entwurf haben wir als Koalitionsfraktionen weiter verbessert.“

„Mit der Erhöhung des Etats für die Landeskulturverbände und die Zentralbücherei für Blinde geben wir gezielt mehr Geld an Institutionen, deren Personal seit vielen Jahren eine sehr engagierte Arbeit für Kultur und Teilhabe im Freistaat leistet. Diese Wertschätzung ist uns wichtig. Nicht nur die großen Flaggschiffe der sächsischen Kultur unterstützen, sondern auch die Arbeit der kleineren Kulturbetriebe wollen wir in den Fokus rücken und angemessen fördern. “

Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler: „Sachsen ist geprägt von einem großen Reichtum an Kultur und die ist uns wichtig! Wir haben nicht nur Einrichtungen von weltweiter Ausstrahlung, wie die Semperoper in Dresden und den Leipziger Thomanerchor. Im Freistaat gibt es auch ein umfassendes kulturelles Angebot im ländlichen Raum. Wir haben mit den Koalitionsfraktionen im vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes den Spagat zwischen beiden gefunden. Die Kulturausgaben Sachsens werden mit dem vorliegenden Entwurf deutlich steigen: von 200,7 Mio. Euro in diesem Jahr auf 213,3 Mio. Euro im nächsten und 216,1 Mio. Euro im Jahr 2018.“

„Insgesamt haben die Koalitionsfraktionen 9 Mio. Euro mehr für die kommenden beiden Jahre geplant, als im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes vorgesehen waren. Mit gezielten neuen Maßnahmen ergänzen wir bestehende Kulturangebote und Institutionen, wie zum Beispiel durch die Anschaffung von Musikinstrumenten. Wichtig war uns eine stabile Finanzierung der Kulturräume. Hier wird es 6 Mio. Euro für Investitionen geben, die vor Ort gebraucht werden.“

Rüthrich: Förderung der Jugendverbände wird fortgeschrieben

Nach Abschluss der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2017 freue ich mich ganz besonders, einen Erfolg für die Jugendverbandsarbeit verkünden zu dürfen: In zähen Verhandlungen konnten wir durchsetzen, die Förderung der Jugendverbände in Höhe von 18,7 Mio. Euro fortzuschreiben. Damit hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ein wichtiges Signal für eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendpolitik gesetzt. Zunächst habe das CDU-geführte Bundesfinanzministerium den letztjährig vereinbarten Mittelaufwuchs um 2 Mio. Euro nicht verstetigen wollen. Besonders freue ich mich aber über die Verdopplung der Mittel für „Demokratie leben“. 100 Millionen Euro sind ein wichtiges Zeichen für die Engagierten, die seit Jahren Demokratiearbeit machen, sich gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit einsetzen und Rechtsextremismus gegenübertreten. Jetzt müssen wir gemeinsam mit dem Familienministerium noch die gesetzliche Festschreibung der Demokratieförderung umsetzen.

Friedel: Elternrecht stärken und Oberschule attraktiver machen

Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum OVG-Urteil über Bildungsempfehlung:

„Der Beschluss des OVG bestärkt uns in unserer Auffassung, dass dem Elternrecht in Sachsen nicht Genüge getan wird. Das neue Schulgesetz muss eine klügere Antwort als die bisherige Verwaltungsvorschrift finden“, so Bildungsexpertin Sabine Friedel.

„In den meisten Bundesländern sind es allein die Eltern, die die Entscheidung über den weiteren Schulweg treffen. Mehr als 80 Prozent folgen der Empfehlung. So rigide wie Sachsen ist nur noch der Freistaat Bayern.“

„Wir wollen eine Neuregelung im neuen Schulgesetz. Wir wollen das Recht der Eltern und der Schüler stärken. Die Empfehlung muss eine Empfehlung werden, sie kann keine Festlegung mehr sein. Wir möchten, dass für jeden Schüler die richtige Schulart gefunden wird. Am vernünftigsten wäre es, die Entscheidung später zu treffen, nach der 6. oder 8. Klasse. Das aber ist zur  Zeit nicht mehrheitsfähig“, so Sabine Friedel weiter.

„Der eigentliche Auftrag aus dem Beschluss lautet daher: Die Oberschule muss gestärkt werden! Mehr vollausgebildete und besser bezahlte Lehrer, mehr Sachmittel, kleinere Klassen und bessere Lehrpläne. Wenn die Oberschule mindestens so attraktive Lernbedingungen wie das Gymnasium bietet, werden Sachsens Eltern frei und vernünftig entscheiden – und wirklich die beste Wahl für ihr Kind treffen.“

„Das OVG hat mit seinem Beschluss die Regelung der Schulordnung für das Gymnasium (VwV SOGYA) für rechtswidrig erklärt. Das Kultusministerium ist daher aufgefordert, für einen Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes eine neue Regelung in der Schulordnung zu treffen. Aus unserer Sicht wäre die beste und pragmatischste Lösung, die Bildungsempfehlung vorerst beizubehalten und den Elternwillen entscheiden zu lassen.“

Medieninformation des Oberverwaltungsgerichtes: http://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninformation_15_2016pdf.pdf

SPD Leipzig: SPD- Stadtparteitag am 24. September 2016

Leipzig, 20.09.2016 – Zu dem ordentlichen Stadtparteitag der SPD Leipzig am bevorstehenden Sonnabend (24.09.2016) erklärt Hassan Soilihi Mzé, Vorsitzender der SPD Leipzig:

„In den vergangenen beiden Jahren haben wir als Leipzig-SPD unser kommunalpolitisches Profil geschärft und uns auf Fragen konzentriert, die unsere Stadtgesellschaft unmittelbar betreffen, insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau, ÖPNV, aber auch Integration und Sicherheit.“

Am nächsten Sonnabend (24.09.2016) trifft sich der Stadtverband der Leipziger SPD zum ordentlichen Parteitag. Hier wird zur bisherigen Arbeit Bilanz gezogen und turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt. Für den Vorsitz stellt sich Soilihi Mzé erneut zur Wahl.

Soilihi Mzé weiter: „Diese Themen haben wir nicht am grünen Tisch diskutiert, sondern dabei gleichermaßen auf den Austausch mit der Öffentlichkeit, wie auf die Expertise von Fachleuten gesetzt. Die beiden zusätzlichen Themenparteitage zur lokalen Wohnungspolitik und zum Aktionsplan Integration haben gezeigt, dass dieser Weg der Mitgliederbeteiligung organisatorisch mühevoll, aber in der Sache lohnend ist, weil er Politik im Hinterzimmer durch engagierte Basisarbeit ersetzt.“

„Wir konnten die letzten beiden Jahre ebenfalls nutzen, um das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Akteuren unserer Partei vor Ort zu verbessern. Wer für Leipzig Erfolge erzielen will, muss sich zuerst auf die kommunalen Herausforderungen fokussieren, darf dabei aber weder die Region, noch die Landes- oder Bundesebene vergessen. Das wird fortwährende Aufgabe der Leipziger Sozialdemokratie sein.

Wir wollen, dass unsere Stadt erfolgreich bleibt und weiterhin wächst – wirtschaftlich wie auch in ihrer Lebensqualität – und daran alle Leipzigerinnen und Leipziger teilhaben können. Hier bleiben wir hartnäckig“, so Soilihi Mzé abschließend.

Baumann-Hasske: Mehr Direkte Demokratie umsetzen

Auf Antrag der Grünen und der Linken haben wir am 1. September im Landtag über direkte Demokratie diskutiert. Wir haben dagegen gestimmt, wollen aber mehr direkte Demokratie. Warum also?

Der Widerspruch ist schnell aufgelöst:

Linke und Grüne wollen die Senkung der Mindestzahl von Unterschriften für Volksbegehren auf eine bestimmte Zahl. Wir sind für eine Prozentzahl, damit nicht jedes Mal die Verfassung geändert werden muss, wenn sich die Zahl der Wahlbevölkerung geändert hat. Sie wollen Referenden, also Volksentscheide über Gesetze, die der Landtag dem Volk vorlegt. Wir meinen, der Landtag soll die Verantwortung für seine Gesetze selbst tragen und sie nicht auf das Volk übertragen. Sie wollen Volksentscheide über allgemeine Meinungsäußerungen. Wir meinen, das Verfahren sollte auf Gesetzgebung beschränkt bleiben, damit nicht dauernd populistische Forderungen zum Gegenstand von Volksinitiativen werden.

Grüne und Linke wollen die Zeit zwischen Volksantrag und Beginn eines Bürgerbegehrens von sechs auf vier Monate verkürzen. Wir wollen das Verfahren über den Volksantrag im Landtag eher ausbauen, indem wir die Antragsteller*innen stärker in den parlamentarischen Prozess einbinden, damit der Landtag als der Ort der politischen Diskussion in Sachsen gestärkt wird. Diskussionen zwischen Abgeordneten und Initiator*innen sollen offen und transparent im Plenum stattfinden können. Deshalb haben wir die Geschäftsordnung des Landtages schon so geändert, dass der Landtag Ihnen ein Rederecht im Plenum einräumen kann. Dies würde bei den bestehenden Mehrheitsverhältnissen auch geschehen. So wird der Volksantrag zu einem echten Antrag des Volksgesetzgebers an das Parlament, die Volksgesetzgebung wird sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Gesetzgebung. Auch die Befragung von Sachverständigen wollen wir ermöglichen. Da macht eine Verkürzung der Fristen keinen Sinn. Ein Volksantrag muss erst dann zu einem Volksbegehren führen, wenn er im Parlament ausführlich debattiert wurde und dies nicht zu einem für die Antragsteller*innen befriedigenden Beschluss geführt hat.

Initiatoren von Volksanträgen und Volksbegehren sollen außerdem verpflichtet werden, ihre Geldquellen offen zu legen, damit niemand unerkannt eine Initiative „kaufen“ kann.

Wir wollen tatsächlich etwas für mehr direkte Demokratie erreichen. Das, was Linke und Grüne fordern, kann man nur mit einer Verfassungsänderung erreichen. Für eine Änderung der Verfassung braucht man zwei Drittel der Landtagsabgeordneten. Wir wollten auch Änderungen, die die Verfassung betreffen. Das haben wir mit der CDU verhandelt. Sie will die Verfassung nicht ändern. Deshalb steht es nicht im Koalitionsvertrag. Gegen sie geht es nicht. Die Linken und die Grünen wollten uns also in Verlegenheit bringen; ernsthaft die Verfassung ändern wollten sie nicht. Sie haben auch nicht um die erforderliche Mehrheit geworben.

Unser Ziel ist es, in dieser Wahlperiode die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu verbessern, ohne die Verfassung ändern zu müssen. Dazu sind Bürger*innenforen zu Gesetzesvorhaben wie dem Schulgesetz sinnvoll, aber man sollte die Ergebnisse dann auch berücksichtigen. Wir wollen Möglichkeiten erkunden, Bürger*innen früher und stärker an Bauplanungen zu beteiligen.

Das haben wir im Landtag klar benannt.

Tag der Sachsen 2016 – SPD vor Ort

Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion sind von Freitag bis Sonntag beim Tag der Sachsen in Limbach-Oberfrohna auf der „Straße der Demokratie“ anzutreffen. Sie stehen am Stand der SPD-Landtagsfraktion den Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu aktuellen Fragen.

Fraktionschef Dirk Panter ist am Freitag zwischen 17 und 18 Uhr anzutreffen, Wirtschaftsminister Martin Dulig am Samstag gegen 14 Uhr, Wissenschafts- und Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange am Samstag von 15 bis 16.30 Uhr. Am Freitag ab 14 Uhr sind auch die Abgeordneten Harald Baumann-Hasske, Albrecht Pallas, Sabine Friedel, Holger Mann und Juliane Pfeil-Zabel vor Ort.

Samstagnachmittag wird das Team am SPD-Fraktionsstand  von den Abgeordneten Simone Lang, Iris Raether-Lordieck und Jörg Vieweg verstärkt. Der Abgeordnete Mario Pecher ist am Sonntagvormittag Ansprechpartner.