Raatz: EFI-Gutachten bescheinigt der Großen Koalition bedeutende Weichenstellungen in der Wissenschafts- und Forschungspolitik

Ende Februar wurde das Jahresgutachten 2015 der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) zu Forschung, Innovation sowie technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vorgestellt. Auch in diesem Jahr betonte die Kommission die Bedeutung von Bildung, Wissenschaft und Forschung für Beschäftigung und Wohlstand in unserem Land. Begrüßt wird insbesondere die von der Großen Koalition auf den Weg gebrachte Aufhebung des Kooperationsverbots in der Hochschul- und Wissenschaftsförderung. Damit kann der Bund zukünftig nicht mehr nur über Projekte, sondern auch dauerhaft Hochschulen finanziell unterstützen.

Weiterhin wird die komplette Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund von der Expertenkommission gutgeheißen und betont, dass die in den Ländern frei werdenden Mittel in ausreichendem Maße in die Grundfinanzierung der Hochschulen fließen sollten. So freut es mich sehr, dass in Sachsen von den jährlich freiwerdenden 85 Millionen Euro in 2015 und 2016 jeweils 56 Millionen Euro den Hochschulen, der Universitätsmedizin und den Berufsakademien zugutekommen.

Ebenfalls begrüßt wird der grundsätzliche Beschluss der Koalitionspartner, die „Pakte“ im Wissenschaftsbereich weiterzuführen. So hat die Koalition beschlossen, den von der ehemaligen SPD-Bildungsministerin Edelgard Bulmahn initiierten „Pakt für Forschung und Innovation“, der den außeruniversitären Forschungseinrichtungen einen kontinuierlichen Mittelaufwuchs garantiert, ebenfalls weiterzuführen.

Im Bereich der Unternehmensgründungen weisen die Experten der EFI-Kommission darauf hin, dass im Jahr 2012 die Gründungsrate in Deutschland rund 8 Prozent betrug und damit deutlich unter der Gründungsrate von Großbritannien lag, die mit 11,8 Prozent den höchsten Wert innerhalb Europas aufwies. Im bundesweiten Vergleich gibt es im Bereich der Gründungsraten weiterhin erhebliche Unterschiede: So nehmen die ostdeutschen Flächenländer nach wie vor die hinteren Ränge ein.

Das komplette Gutachten gibt es hier.