Kindergrundsicherung: eine gute Idee aus Sachsen setzt sich im Bund durch

Kathrin Michel, Co-Vorsitzende der SPD Sachsen, Bundestagsabgeordnete für die Lausitz und Mitglied des Haushaltsausschusses im Bundestag begrüßt die Einigung der Ampel-Parteien zur Kindergrundsicherung.

„Keinem Kind darf es in Deutschland schlecht gehen, weil seine Eltern ein geringes Einkommen haben. Die Kindergrundsicherung ist der richtige Weg, um finanzielle Nöte abzufangen. Die Investition in unsere Kinder ist eine Investition in die gute Zukunft unseres Landes. Deshalb hat die SPD ihre Idee der Kindergrundsicherung konsequent vorangetrieben und stark gemacht.“

„Bereits 2011 hatte die SPD in Sachsen die Einführung einer Kindergrundsicherung gefordert und anschließend dafür gesorgt, dass diese Idee eine bundespolitische Forderung der SPD wird.“

„Ob Kinobesuch, Klassenfahrt oder Sportverein: Allen Kindern muss es möglich sein, daran teilzunehmen ohne Angst, dass sich seine Eltern das nicht leisten können. Deshalb zielen wir mit der Kindergrundsicherung einerseits auf die Verbesserung der finanziellen Unterstützung der Kinder und andererseits auf die Steigerung des Erwerbseinkommens der Eltern.“

„Wichtigstes Ziel ist die Bündelung der Unterstützungsleistungen für Kinder und die Vereinfachung der Anträge, damit das Geld auch wirklich bei den Familien ankommt. Denn das Wohl der Kinder darf nicht davon abhängen, ob man weiß, dass man Anspruch auf eine Leistung hat oder nicht. Zudem wird der Bedarf neu bemessen, was zu einer weiteren Steigerung der Leistungen führen wird.“

„Der zweite Schritt ist die Verbesserung der Einkommenssituation durch ein Tarifstärkungsgesetz, verlässliche Kinderbetreuung, Lernförderung und Ganztagsangebote. Damit Eltern ohne Sorgen um ihre Kinder arbeiten können und ordentliche Löhne bekommen.“

„Wichtig ist: Die Berechtigten haben einen Anspruch auf die Unterstützungsleistungen. Sie sollen diese deshalb auch schnell bekommen, ohne sich dabei durch einen bürokratischen Dschungel kämpfen zu müssen. Dafür sorgen wir mit der neuen Kindergrundsicherung.“

 

Hintergrund:

Die Kindergrundsicherung baut auf Elemente auf, die bereits beschlossen und umgesetzt sind.

  • Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro
  • Kindergelderhöhung auf 250 Euro je Kind
  • plus Erhöhung Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen auf bis zu 250 Euro je Kind
  • Sofortzuschlag für armutsbedrohte Kinder von 20 Euro je Monat
  • Mit der Einführung des Bürgergeldes sind die Regelsätze für Kinder und Jugendliche deutlich gestiegen