Bundestag berät über Genehmigungsbeschleunigungsgesetz

Trotz vier Planungsbeschleunigungsgesetzen in der letzten Legislaturperiode dauert die Umsetzung und vor allem die Planung von Infrastrukturvorhaben in unserem Land noch immer zu lange. Wenn wir unsere klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor erreichen wollen, brauchen wir schnell (!) mehr Kapazität auf der Schiene. Wir müssen aber auch bei der Instandhaltung unserer Autobahnen schneller vorankommen, um Verkehrsinfarkte zu vermeiden und vor allem Brückenbauwerke schneller zu sanieren und zu ersetzen. Die Deutschlandgeschwindigkeit muss auch im Verkehr Einzug halten.Der Grundstein dafür ist durch den Regierungsentwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes gelegt. Das kann nur ein Anfang sein.Wir werden innerhalb der parlamentarischen Beratungen prüfen, welche Empfehlungen der „Beschleunigungskommission Schiene“ noch innerhalb dieses Gesetzes umgesetzt werden können. Mir und der SPD Fraktion ist es zudem wichtig, dass auch die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Kohleregionen in das Beschleunigungsgesetz aufgenommen werden. Denn auch diese liegen im überragenden öffentlichen Interesse.Beschleunigung von Verfahren ist aber nicht per Federstrich durch ein Gesetz zu erreichen. Es braucht vielmehr den Willen aller Beteiligten, ein Umdenken: Weg von der Rückversicherungsmentalität und hin zum Machen und zu schnellen Entscheidungen! Die Forderung zum schnellen Ausbau von Verkehrsinfrastruktur darf nicht zum Lippenbekenntnis werden, wenn es einmal konkret wird. Hierfür braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens.

Alles in allem eine Mammutaufgabe, aber diese Koalition ist in der Lage diese Aufgabe zu lösen. Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz ist dazu ein guter Auftakt!

Detlef Müller, MdB

EU überarbeitet Finanzrahmen

Mehrjähriger Finanzrahmen – Überarbeitung kommt, aber ohne Souveränitäts-Fonds 

Die Fähigkeit der EU, auf aktuelle und künftige Krisen zu reagieren, ist zunehmend erschöpft. Herausforderungen wie die Unterstützung der Ukraine, die Eindämmung der Folgen des menschengemachten Klimawandels, die Zunahme der Migration oder die steigende Inflation beanspruchen die Mittel des EU-Haushalts derart stark, dass eine weitere Reaktion auf ungeahnte Krisen kaum mehr möglich ist.

Die EU-Kommission hat nun, auch nach zahlreichen Forderungen des Parlaments, eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die gezielte Aufstockungen in einer begrenzten Anzahl von prioritären Bereichen vorsehen. Die Vorschläge der Kommission sehen eine Aufstockung von Finanzmitteln vor, dies hatte auch das Parlament gefordert. Insgesamt braucht die Kommission für die kommenden vier Jahre 65,8 Milliarden Euro von den Mitgliedstaaten.

Vom groß angekündigten Souveränitäts-Fonds, den Ursula von der Leyen vergangenes als Antwort auf das US-amerikanische Subventionspaket IRA verkündet hatte, ist jedoch keine Rede mehr. Dafür soll eine Plattform für strategische Technologien entstehen (STEP), die auf bestehenden Programmen aufbaut und mit 10 Milliarden zusätzlich vor allem digitale und saubere Technologien unterstützen soll. Ich habe mir für die Unterstützung unserer sauberen Industrien allerdings mehr erwartet.

Der Vorschlag der Kommission ist dennoch realistisch. Nun liegt der Ball bei uns im Parlament und beim Rat, dieser muss einstimmig über eine Revision des mehrjährigen Finanzrahmens entscheiden. Wenn die Änderungen noch für den Haushalt 2024 greifen sollen, müssen sich die Mitgliedstaaten und das Parlament bis November geeinigt haben.

Matthias Ecke, MdEP

Recycling und Nachhaltigkeit im gesamten Produktionszyklus

E-Mobilität und fortschreitende Digitalisierung machen Batterien zu einem strategischen Markt. Die weltweite Nachfrage nach Batterien wird bis 2030 um das 14-fache steigen, damit ist die Einfuhr und der Abbau kritischer Rohstoffe verbunden, vor allem von Kobalt, Lithium, Nickel und Mangan. Das EU-Parlament hat für eine neue Verordnung gestimmt, die den Umgang mit den ökologischen, ethischen und sozialen Herausforderungen des wachsenden Batteriemarkts regelt.

Die Verordnung sorgt dafür, dass in die EU importierte und hier produzierte Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig und sicher sind. So enthalten die neuen Vorschriften strengere Sammelziele für Gerätebatterien; Abfälle von Batterien für leichte Verkehrsmittel, Kraftfahrzeuge, Industriefahrzeuge und Elektrofahrzeuge sollen ohne Kosten für die Endnutzer:innen gesammelt werden.

Es müssen Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel aus Herstellungs- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden.

Mit einer Sorgfaltspflicht für Batteriehersteller sollen Menschenrechtsverletzungen bekämpft und sichergestellt werden, dass die Batterien ethisch einwandfrei sind.

Für Verbraucher:innen bedeutet die Verordnung vor allem mehr Reparaturmöglichkeiten und damit längere Nutzung von Geräten: Batterien sollen leichter entnommen und ausgetauscht werden können und Verbraucher:innen sollen transparenter über die Umweltauswirkungen informiert werden.

Mit dieser von der Kommission im Jahr 2020 eingebrachten Verordnung ist ein großer Schritt im Rahmen des Green Deals und des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft erreicht worden. Nach der Zustimmung des Parlaments muss der Rat der Verordnung erneut formal zustimmen. Im Anschluss tritt die Batterieverordnung, welche die Batterierichtlinie von 2006 ablöst, nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union schrittweise in Kraft.

Matthias Ecke, MdEP

Wir machen klimaneutrales Heizen für alle möglich!

Gestern hat die Koalition eine Einigung über das Gebäudeenergiegesetz /Heizungsgesetz erzielt. Der Gesetzentwurf wird noch diese Woche in den Bundestag eingebracht. Franziska Mascheck, stellvertretende Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der SPD-Bundestagsfraktion und Holger Mann, Sprecher der SPD-Landesgruppe Sachsen begrüßen die Einigung und verbesserten Regelungen im Gesetzesvorhaben.

Holger Mann: „Die Menschen wünschen sich Klarheit und Planungssicherheit, wie es in der Heizungsfrage weitergeht. Deswegen ist es gut, dass sich die Ampelfraktionen darauf geeinigt haben, den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch in dieser Woche in den Deutschen Bundestag einzubringen. Wir werden im Parlament dafür sorgen, dass der Umstieg auf klimaneutrales Heizen in den nächsten 20 Jahren für alle möglich ist und niemand überfordert wird. Die dazu bereits erzielte Grundsatzeinigung zur weiteren Öffnung bei Fristen und dem Einsatz unterschiedlicher Technologien beim Umstieg werden dazu beitragen.“

Franziska Mascheck: „Es ist ein sozialdemokratischer Verhandlungserfolg, dass der Heizungstausch an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wird. Kommunen müssen zukünftig umfangreiche Planungen für die Wärmeversorgung und -infrastruktur erstellen. Das gibt auch den Verbraucher:innen Verlässlichkeit in der Heizungsfrage – und das ist das Wichtigste. Gerade in den ländlicheren Regionen Sachsens gab es in den vergangenen Wochen eine große Verunsicherung. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss werden verschiedene klimaneutrale Heizungssysteme zukünftig gleichwertig behandelt und gleichzeitig werden Haushalte bei nötigen Investitionen nicht überfordert werden.“

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr novelliert – Betrieb von Schmalspurbahnen gesichert

Der Deutsche Bundestag hat mit einer Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) eine EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr umgesetzt. Was sich nicht nur nach dem ersten lesen sehr trocken anhört, ist für viele Menschen von Belang, die regelmäßig die Bahn nutzen.

Die Neuregelung sieht beispielsweise vor, dass Entschädigungsforderungen aufgrund von Verspätungen von nun an generell auch digital zur Verfügung stehen müssen. Das ist kein Zwang – die Einreichung in Papierform wird auch weiterhin möglich sein – aber die digitale Bearbeitung darf durch Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht mehr abgelehnt werden.
Gleichzeitig werden vor allem für Menschen mit Behinderungen Verbesserungen umgesetzt, da eine zentrale Anlaufstelle gesetzlich verankert wird, bei der Hilfe beim Ein, Um- und Aussteigen angemeldet werden kann. Diese gibt es in Deutschland bereits – angeboten von der DB AG – die Voranmeldefrist wird jedoch von 48 auf 24 Stunden herabgesetzt. Zudem soll die Arbeit dieser Anlaufstelle evaluiert werden, um in den kommenden Jahren weitere Verbesserungen umzusetzen.

Nicht zuletzt sichert der Gesetzesentwurf aber auch den Weiterbetrieb der vielen Schmalspurbahnen in Deutschland, die nicht nur touristisch, sondern auch im Rahmen des Regelverkehrs unterwegs sind – wie etwa die Rügener Bäderbahnen, die Harzer Schmalspurbahnen oder die Angebote der Sächsischen Dampfeisengesellschaft (SDG). Für sie wurden im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens Ausnahmeregelungen bei der Eisenbahnaufsicht geschaffen, sodass diese nicht dem Eisenbahnbundesamt (EBA) unterliegt, sondern weiter bei den Bundesländern verbleibt. So wird sichergestellt, dass diese nicht nur touristisch wichtigen Angebote weiter bestehen bleiben können und nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet werden, sondern auch der alltägliche Verkehr für Anwohnerinnen und Anwohner gefestigt wird.

Detlef Müller, MdB

Ratsvorschläge zur GEAS sind so nicht zustimmungsfähig

Seit Jahren ist die Situation an europäischen Außengrenzen und den Anrainerstaaten untragbar: Geflüchtete Männer, Frauen und Kinder hausen teils unter katastrophalen Bedingungen in überfüllten Lagern oder auf der Straße und sind Gewalt ausgesetzt. Der Umgang mit Schutzsuchenden in der EU ist geprägt durch ungleiche Bedingungen und unklare Zuständigkeiten. Ein Status quo, der extrem unbefriedigend und inhuman ist und geändert werden muss.

Es steht außer Frage, dass die jetzige Einigung mitnichten das ist, was wir uns als Sozialdemokrat:innen unter einer Verbesserung der Asylpolitik vorstellen. In den Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem wurde jedoch deutlich, dass Deutschland zwischen immer mehr konservativen und nationalen Regierungen teilweise isoliert ist.

Die Position des Europaparlaments liegt weit von der gestrigen Einigung des Rates entfernt. Klar ist: der Rat muss sich jetzt bewegen, damit ein Beschluss noch vor der nächsten Wahl überhaupt möglich ist. Klar ist auch: Die Vorschläge des Rates sind so nicht zustimmungsfähig.

Die geplante Einführung von problematischen Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen muss auch dann einem menschenrechtsbasierten Ansatz folgen, wenn sie wie geplant nur für Menschen mit geringen Aussichten auf Schutz in der EU angewendet wird. Unsere S&D-Fraktion lehnt die Verpflichtung dazu ab und das Parlament ist unserer Ansicht gefolgt. Sollten diese wahlweise dennoch zur Anwendung kommen, müssen Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige davon ausgenommen werden.

Auch schnelle Verfahren müssen hohen rechtsstaatlichen Standards genügen. Der Rechtsschutz bei Rechtsbehelfen gegen Rückführungsentscheidungen muss uneingeschränkt bestehen bleiben.

Es ist gut, dass die Einigung auch die Verteilung von Geflüchteten nach einem Solidarprinzip vorsieht. Deren Umfang und Verbindlichkeit ist aber sehr schwach, gerade im Verhältnis zu den konkreten Vorschlägen zu Grenzverfahren.

Zur Förderung einer humanen Migrations- und Asylpolitik gehört schließlich auch der Ausbau regulärer Migration durch bilaterale Abkommen. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration bietet einen Rahmen, mit dem die Ursachen irregulärer Migration gemindert und Menschenschmuggel und -handel grenzüberschreitend bekämpft werden können.

Matthias Ecke, Europaabgeordneter

Faire Lieferketten in der EU

In dieser Woche hat das Europaparlament seinen Standpunkt zum EU-Lieferkettengesetz mit Mehrheit verabschiedet. Bis zuletzt hatten Konservative und Nationalist:innen gegen das Gesetz agitiert und versucht, die Verpflichtung zu klimaneutralen Wertschöpfungsketten zu verhindern. Das ist ihnen zum Glück nicht gelungen.  

Parlament beschließt Position zum EU- Lieferkettengesetz – Die Mehrheit stimmt für sozialdemokratische Forderungen

Unternehmen tragen Verantwortung! Für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Menschenrechte. Nicht nur hier in der EU, sondern überall in ihrer Lieferkette. Das Parlament hat sich in dieser Woche für ein umfassendes EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen, das Umweltschutz sowie Arbeits- und Menschenrechte stärkt. Unsere sozialdemokratischen Positionen haben sich erfolgreich durchgesetzt. 

Nicht nur die Verpflichtung zu klimaneutralen Wertschöpfungsketten hat eine Mehrheit im Parlament gefunden, auch dem Druck der Finanzbranche hat das Parlament stand gehalten und sich dafür ausgesprochen, dass Finanzdienstleister – entgegen dem  Willen der Finanzbranche – Sorgfaltspflichten ebenfalls einhalten müssen. 

Schon lange haben wir uns als sozialdemokratische Fraktion für verbindliche Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeit von Lieferketten und zum Schutz von Menschenrechten ausgesprochen. Das künftige EU-Lieferkettengesetz soll Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten einführen, die im Außenhandel tätig sind. Diese Sorgfaltspflichten umfassen Menschen- und Umweltrechte, aber auch Arbeitsrechte. 

Mit seiner Größe hat der europäische Binnenmarkt nennenswerten Einfluss im weltweiten Handel. Dieser Einfluss soll für den besseren Schutz für Mensch und Umwelt weltweit genutzt werden. Das EU-Lieferkettengesetz, welches über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus geht, bietet den geeigneten Rahmen dazu.

Die Position bildet die Grundlage für die anschließenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Als Sozialdemokrat:innen werden wir klare Regeln zur Beweislast zwischen Beschäftigten und Unternehmen fordern. Schlupflöcher oder zu hohe Hürden sollen vermieden werden, um das Gesetz wirklich zu einem Fundament für faires und von demokratischen Werten geleitetes Wirtschaften zu machen.

Matthias Ecke, MdEP

Mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Der Bundestag hat eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren.

Beschäftigte in der Pflege und Millionen pflegende Angehörige leisten Großartiges, um Menschen gut zu versorgen, die aufgrund ihres Alters oder Krankheit auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Wir wissen um die Bedeutung der Pflege und arbeiten daran, die Arbeitsbedingungen der Pflegenden zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Insbesondere die pflegenden Angehörigen brauchen mehr Unterstützung. Deswegen hat der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz verabschiedet. Wir sorgen dafür, dass die Betroffenen mehr Leistungen bekommen und dass die Familien diese flexibler in Anspruch nehmen können.

Konkret setzt das Gesetz an vielen Stellschrauben an: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden ab 2024 jeweils um fünf Prozent erhöht. 2025 werden alle Leistungen dann um 4,5 Prozent erhöht, ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig länger in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Juli 2025 wird für alle ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren, die eine schwere Behinderung haben, wird dieses Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.
Außerdem begrenzen wir die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen. Gleichzeitig müssen und wollen wir die Pflegeversicherung  weiter stabilisieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 leicht um 0,35 Prozentpunkte an – also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose zahlen einen Zuschlag. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.

Mit diesen Maßnahmen gehen wir dringende Reformen in der Pflege an und gestalten diese familienfreundlicher. Der Reformbedarf ist aber noch nicht erfüllt. Deshalb hat unser Minister Karl Lauterbach angekündigt, dass es im nächsten Jahr weitere Vorschläge für eine breitere Finanzierung der Pflege geben wird.

Holger Mann, MdB

Henning Homann: „Gerade in der jetzigen Situation sind Lohnerhöhungen der richtige Weg.“

Henning Homann, Co-Vorsitzender der SPD Sachsen, erklärt bei der ver.di-Auftaktveranstaltung zu den Tarifverhandlungen im Einzel- und Versandhandel sowie im Groß- und Außenhandel in Chemnitz:

„Die SPD steht solidarisch an der Seite der Beschäftigten. Die Handelsunternehmen verdienen gut. Das ist auch die Leistung der Beschäftigten. Sie müssen dafür angemessen bezahlt werden. Gerade in der jetzigen Situation sind Lohnerhöhungen der richtige Weg.

Die konservative Seite verbreitet jedoch lieber Angst und verteilt Schuldzuweisungen. Sie spricht von einer Lohn-Preis-Spirale und suggeriert damit, dass Lohnerhöhungen die Inflation weiter vorantreiben würden. Das ist ein Abwälzen des Problems auf die Beschäftigten und ein Verdrehen von Ursache und Wirkung. Das Gegenteil ist der Fall. Was wir gerade erleben ist eine Profit-Preis-Spirale. Die Unternehmen verdienen in der Inflation gut, geben den Gewinn aber nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter.

Das muss sich ändern. Die Leistung der Beschäftigten muss auch finanziell angemessen honoriert werden. Lohnerhöhungen tragen dazu bei, dass die Menschen ihre Lebenshaltungskosten selber tragen können und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Lohnerhöhungen tragen dazu bei, den privaten Konsum nicht einbrechen zu lassen. Darauf sind Wirtschaft und gerade auch die Handelsunternehmen angewiesen.

Im Zuge des Fach- und Arbeitskräftemangels haben inzwischen auch viele Unternehmer erkannt, dass an Lohnerhöhungen kein Weg vorbei führt. In einer Studie der Standortinitiative ,Über Deutschland – Land der Ideen‘ und der Deutschen Kreditbank stimmten über 70 Prozent der befragten Managerinnen und Manager der Aussage zu, dass in Ostdeutschland Löhne und Gehälter steigen müssten, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Da kann ich nur sagen, ja, genau so ist das. Denn so lange die Beschäftigten in Ostdeutschland im Durchschnitt 700 Euro weniger verdienen als in Westdeutschland, wird das Problem nicht kleiner.“

Deutschlandticket langfristig weiterentwickeln

Mit dem Deutschlandticket hat die von der SPD angeführte Koalition eine der größten Neuerungen im öffentlichen Personennahverkehr der vergangenen Jahrzehnte umgesetzt.

Neben dem zweifellos günstigen Preis von derzeit 49 Euro steht dabei vor allem die Einfachheit und Kundenfreundlichkeit des Angebots im Vordergrund: Einsteigen – mitfahren – aussteigen. Ganz ohne auf Tarifgrenzen, Verbunde oder komplizierte Tarifsysteme Rücksicht nehmen zu müssen – das ist der Vorteil des Tickets und er wird von den Menschen in unserem Land angenommen. Bereits heute wurden schon 2 Millionen Tickets zusätzlich zu den ohnehin bestehenden ÖPNV-Abonnements verkauft.

Trotzdem gilt es, das Ticket konsequent weiterzuentwickeln, es noch familienfreundlicher auszugestalten und weitere Nutzergruppen – wie Studierende – in den Fokus zu nehmen und noch offene Fragen zu Mitnahmeregelungen zu klären. Hierfür haben die Koalitionsfraktionen durch einen Entschließungsantrag im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages der Bundesregierung einen klaren Auftrag erteilt.

Detlef Müller, MdB