Jurk: Bericht aus Berlin

  1. Flüchtlinge

In Ergänzung meiner vergangenen Berichte aus Berlin ist bundespolitisch vorgesehen,

  • auf europäischer Ebene auf eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik hinzuwirken

Die Grenzkontrollen zwischen europäischen Mitgliedstaaten sind keine Lösung. Im Gegenteil, Europa lebt von seinen offenen Grenzen. Sie sind eine fundamentale Errungenschaft der Europäischen Union. Deshalb müssen wir zurück zu einem Europa, in dem man sich gegenseitig hilft und das die europäischen Werte der Solidarität und Hilfsbereitschaft lebt. Notwendig sind ein faires Verfahren, um Flüchtlinge zu verteilen, gemeinsame Standards, die eine humanitäre Aufnahme sichern, sowie verstärkte Anstrengungen, um den Menschen in den Flüchtlingslagern an der syrischen Grenze bessere Lebensbedingungen zu verschaffen.

  • Fluchtursachen zu bekämpfen

Ohne effektiven Kampf gegen die Fluchtursachen werden weiter Menschen ihre Heimat verlassen und sich auf den Weg nach Europa machen.

  • die humanitäre Situation der syrischen Flüchtlinge in Jordanien, Libanon in der Türkei und im Nordirak umgehend zu verbessern

Es ist eine Schande, dass die Weltflüchtlingsorganisation UNHCR die Essensrationen in den Flüchtlingslagern der syrischen Nachbarstaaten dramatisch kürzen musste. Deshalb hat die Bundesregierung ihre humanitäre Hilfe um 400 Mio. Euro aufgestockt. Und wir fordern die Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten auf, insgesamt 1,5 Mrd. Euro als europäische Soforthilfe für Nahrung, Unterkünfte und Schulen in den Flüchtlingscamps bereit zu stellen.

  • Kommunen bei der Flüchtlingsfrage zu unterstützen

Die Kommunen stoßen nicht an Grenzen des Willens, sondern an die Grenzen des faktisch Möglichen. Der Bund stellt selbst 40.000 Plätze zur Erstaufnahme bereit und erklärt sich bereit, die Verteilung der Flüchtlinge zentral zu organisieren. Für 2015 hat der Bund eine Soforthilfe von 1 Mrd. Euro bereitgestellt und für das kommende Jahr weitere Hilfen von 3 Mrd. Euro zugesagt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen nochmals an die Dynamik der Flüchtlingszahlen anpasst und die Länder pro Flüchtling mit einer Pauschale unterstützt. Zudem muss das bereits vereinbarte Handlungspaket für schnellere Verfahren, Ausbau der Aufnahmekapazitäten und eine bessere Integration jetzt zügig in die Tat umgesetzt werden.

  • Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbessern

Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder vor. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Außerdem wird klargestellt, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

  1. Kommunalfreundliche Politik konsequent fortsetzen

Mit dem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und kommunale Belange bei weiteren Reformvorhaben zu berücksichtigen, um der Entwicklung wachsender Disparitäten zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen entgegenzuwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge ist zügig umzusetzen. Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist sicherzustellen, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht, wozu auf Länderseite auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft gehört, und keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgt. Zudem bestätigt der Antrag die klare Erwartung, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird, damit das Bundesteilhabegesetz spätestens am 1.1.2017 in Kraft treten kann. Darüber hinaus ist die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.

  1. Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

  1. Steuerzahler bei Bankenkrisen schützen

Im November 2014 hat der Bundestag ein Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet. Mit dem geplanten Gesetz soll nun das nationale Bankenabwicklungsrecht angepasst werden, um den Start des Europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorzubereiten. Vorgesehen ist eine Veränderung des nationalen Insolvenzrechts, um künftig leichter Gläubiger einer Bank bei deren Schieflage in Haftung zu nehmen und damit Steuerzahler besser zu schützen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel der nationalen Bankenabgabe während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden durch die nationale Bankenabgabe bislang Mittel in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro eingenommen.

  1. Steuervermeidung von Konzernen verhindern

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen steuerrechtlicher Änderungen sowie Anpassungen der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union vollzogen werden. Auf Druck der SPD wird eine Lücke im Steuerrecht geschlossen. Damit soll künftig verhindert werden, dass Konzerne Umwandlungen systemwidrig für Steuergestaltungen nutzen und sich so einer Besteuerung entziehen. Beim sogenannten „Porsche-Deal“ hatte VW vor drei Jahren das Umwandlungsrechts geschickt genutzt, um ganz legal eine Steuerzahlung in Milliardenhöhe zu vermeiden.

  1. Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen

In 1. Lesung wurde über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform. Ziel ist es, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis einzuführen. Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz wurden im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere not-wendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird.

Bericht der sächsischen Delegierten zum SPD-Konvent am 20.6. in Berlin

Liebe sächsische Genossinnen und Genossen,

der Konvent unserer Partei liegt nun bereits eine Weile hinter uns. Die Ergebnisse sind Euch über die Medien sicher bekannt. Damit Ihr Euch ein Bild von den Argumentationen und der Stimmungslage machen könnt, hier unser Bericht:

Die Gliederungen der SPD haben an den Konvent ca. zweihundert Anträge gestellt. Da der Konvent sich ursprünglich um Familienthemen drehen sollte, gab es vom Parteivorstand dazu Anträge, genauso wie etwa zu Demokratiethemen.

Diese und andere Themen allerdings traten vollständig in den Hintergrund angesichts der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Um die hundert ablehnende Anträge lagen dazu vor. Es gab einen Vorschlag aus dem Parteivorstand, mit dessen Annahme dem geplanten Gesetzentwurf zugestimmt wird, weitere datenschutzrechtliche Fragestellungen aufgegriffen wurden und mit dessen Annahme die anderen Anträge als erledigt gelten.

Wir Tagungsteilnehmende wurden vor dem Willy-Brandt-Haus von Demonstrant_innen gegen die VDS, aber auch gegen TTIP begrüßt.

Der Konvent wurde von Hannelore Kraft eröffnet mit einem Dank an alle, die sich bei uns engagieren. Und sie benannte, was in den letzten Monaten der Regierungsbeteiligung umgesetzt wurde – von Mindestlohn über Elterngeld Plus bis Mietpreisbremse.

Die Poststreikenden hielten ein Grußwort und erhielten die volle Solidarität der Delegierten.

Schließlich sprach Sigmar Gabriel und benannte die Herausforderungen, in denen wir gerade stehen, etwa Griechenland oder auch die anständige Aufnahme von Asylsuchenden bei uns und in ganz Europa.

Thomas Oppermann berichtete aus der Arbeit der Bundestagsfraktion und führte dann – endlich – zum alles überlagernden Thema VDS. Die allgemeine Aussprache zu den anderen Themen war mit vier Wortbeiträgen denkbar kurz. Laut Oppermann spräche für die VDS: die Wähler_innen erwarten einen handlungsfähigen Staat, der vor Verbrechen schützt. Und es gehe nicht um Freiheit ODER Sicherheit, sondern um sowohl als auch.

Heiko Maas erläuterte dann den Gesetzentwurf, sachlich und nüchtern. Dem schlossen sich dann weit über 30 Redebeiträge an. Harald-Baumann Haske hat für die ASJ sehr deutlich und fundiert auf den Punkt gebracht, was gegen die VDS spricht.

Die Diskussion kreiste stets um die Fragen: Rechtfertigt ein möglicher Gewinn an Sicherheit den Eingriff in die Grundrechte durch das anlasslose Speichern der Daten aller Menschen? Braucht es dieses Instrument? Wollen wir es überhaupt, selbst wenn damit Strafverfolgung leichter wird? Gibt es überhaupt noch die Basis für den (knappen) Entscheid des Bundesparteitages und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, wenn die EU-Richtlinie nicht mehr existiert, auf die sich die Argumentation stützte?

Die Diskussion war lang, dabei aber weitestgehend fair, ausgewogen, sachlich. Eine gute Debatte, was angesichts dessen, was im Vorfeld die Runde machte, nicht unbedingt zu erwarten war.

Eine Änderung wurde im Laufe der Debatte übernommen, nämlich dass die Effekte des Gesetzes evaluiert werden sollen und dann ggf. mehr Klarheit herrscht über die Frage: bringt es denn überhaupt etwas und sind Wirkungen messbar?

Uns sächsische Delegierte, genauso wie die uns begleitende Dani Kolbe, sind auch in der Debatte nicht von der Sinnhaftigkeit, der Notwendigkeit und der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überzeugt worden. Wir alle waren skeptisch bis ablehnend. Wir sind es geblieben – und waren so 3 von 88 Gegenstimmen. Mit 124 Fürstimmen ist der Antrag des Parteivorstandes bei 7 Enthaltungen angenommen.

Die Gegenstimmen sich gewichtig. Es ist keine kleine Minderheit. Das Gesetz wird nun kommen. Wir sollten beobachten, wie die Umsetzung dann aussehen wird.

Abschließend sind noch einige wenige Anträge genannt, aber nicht mehr diskutiert worden. Das ist schade, da auch dort viele wichtige mit Herzblut geschriebene Forderungen und Anregungen drin stehen. Sie werden dann im Parteivorstand behandelt, oder zum Bundesparteitag erneut gestellt.

 

Wir – Juliane Pfeil, Ilko Kessler und Susann Rüthrich – haben unseren Landesverband gerne beim Konvent vertreten. Für weitere Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Tillmann: Eine Vorratsdatenspeicherung kann nicht im Sinne der Sozialdemokratie sein

Ein Kommentar von Henning Tillmann, selbständiger Softwareentwickler und Mediengestalter, Mitglied der Medien- und Netzpolitischen Kommission beim SPDParteivorstand,  für den Sachsenvorwärts, Ausgabe Juli 2015.

Am 20. Juni entscheidet der SPD-Parteikonvent über 100 Anträge mit quasi identischem Inhalt: Es soll keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben. Ebenso haben fast alle SPD-Landesverbände, darunter Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, in den letzten Monaten und Jahren Beschlüsse gegen die VDS gefasst. Doch worum geht es eigentlich genau und warum ist die massenhafte Speicherung nur schwierig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie vereinbar?

Vor gut acht Jahren führte Deutschland mit den Stimmen der damaligen Großen Koalition das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ ein. Die damalige Vorratsdatenspeicherung basierte auf einer EU-Richtlinie, die alle Mitgliedsstaaten verpflichtete, eine anlasslose und flächendeckende Speicherung aller Kommunikationsmetadaten bei den privaten Telekommunikationsunternehmen anzulegen. Es sollte u. a. gespeichert werden, wer wann mit wem telefonierte, wer wann wem eine E-Mail schickte und wer wann welche IP-Adresse besaß. Des Weiteren musste protokolliert werden, wo sich ein Mobiltelefon geografisch befand, wenn eine Telefon- oder Internetverbindung aufgebaut wurde. Telekommunikationsanbieter mussten diese Daten sechs bis sieben Monate speichern.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2010 die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung insbesondere wegen Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes für verfassungswidrig. Allerdings hat es Vorgaben gemacht, wie eine verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie möglich sein könnte, da Deutschland immer noch durch die EU-Richtlinie verpflichtet war, eine nationale Umsetzung zu realisieren.

Auf dem SPD-Bundesparteitag 2011 wurde die Vorratsdatenspeicherung heiß diskutiert. Ein Antrag der Jusos, der den kompletten Verzicht auf eine VDS forderte, scheiterte nur knapp – es musste mehrfach ausgezählt werden, da eine Mehrheit nicht ausgemacht werden konnte. Der Parteitag beschloss schließlich einen Kompromissantrag unter dem Druck von möglichen Strafzahlungen, sollte Deutschland die Richtlinie nicht umsetzen.

Nach der Bundestagswahl 2013 – die FDP konnte in der damaligen schwarz-gelben Koalition eine Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung erfolgreich verhindern – wurde im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vermerkt: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH“. Die Vorratsdatenspeicherung sollte nun also erneut kommen. Man wollte jedoch erst einmal – vorsichtshalber – das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, das sich im Frühjahr 2014 auch noch einmal mit der EU-Richtlinie befasste. Am 8. April 2014 geschah dann aus Sicht der VDS-Befürworter etwas kaum Vorstellbares: die EU-Richtlinie wurde vom EuGH gekippt – und zwar fundamental. Die Richtlinie verstoße gegen die Europäische Grundrechtscharta, gegen das normierte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Rechtsgutachten gehen mittlerweile davon aus, dass wegen dieser erheblichen Bedenken des Europäischen Gerichtshofs eine neue EU-Richtlinie zur VDS praktisch ausgeschlossen sei.

Obwohl die entscheidende Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung, die EU-Richtlinie, sowohl für den Koalitionsvertrag als auch den Bundesparteitagsbeschluss 2011 weggefallen ist, soll die Vorratsdatenspeicherung erneut eingeführt werden. Zwar wurden die Speicherfristen reduziert und auch etwas an verschiedenen Stellschrauben gedreht, der Grundgedanke ist jedoch gleich. Es stellt sich daher die Frage: Passt eine VDS eigentlich zu den Grundwerten der Sozialdemokratie?

Die Sozialdemokratie orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild. Eine flächendeckende und anlasslose Speicherung aller Kommunikations- und Ortungsdaten kehrt die Unschuldsvermutung jedoch um. Es werden Daten aller Menschen gesammelt; ohne, dass es einen konkreten Grund gibt. Denn, so die Idee der VDS, jeder und jede könnte einmal kriminell werden oder in Kontakt mit Kriminellen stehen. Für den Hinterkopf: Sollte ein Mensch tatsächlich in Verdacht stehen, kriminell zu sein bzw. eine Straftat begehen zu wollen, so gibt es bereits jetzt noch viel weitergehende, sinnvollere und gezieltere Maßnahmen (z. B. die Telekommunikationsüberwachung, kurz: TKÜ).

Menschen unter Generalverdacht zu stellen, erzeugt auch eine innere Schere in den Köpfen: Wer weiß, dass jede Bewegung protokolliert und jeder Anruf gespeichert wird, verhält sich bewusst oder unbewusst anders. Anders als bei Facebook, Google und Co haben die Menschen auch nicht die freie Wahl, ob sie die Dienste nutzen und damit ihre Daten erfasst werden sollen oder nicht. Und selbst die genannten großen Internetunternehmen können nicht an so detaillierte und fortlaufende Standortdaten, wie sie bei der VDS verlangt werden, gelangen. Da Smartphones gewissermaßen permanent mit dem Internet verbunden sind, werden stetige Ortsinformationen im VDS-Datenpool angehäuft. Mit der Erhebung dieser Daten wird der wohl größte Eingriff in die Persönlichkeitsrechte begangen: Über jede und jeden wird über Wochen festgehalten, wann sie bzw. er sich wo aufgehalten hat.

Ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu Erfolgen bei der Aufklärung von Straftaten führt (zur Verhinderung von Straftaten ist sie ohnehin nicht gedacht), kann zumindest bezweifelt werden. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts zeigt, dass keine Schutzlücke durch das Fehlen einer Vorratsdatenspeicherung besteht. Und selbst wenn es Einzelfälle geben sollte, stellt sich die Frage, ob es deswegen zu staatlich verordneten Massen-Datenpools kommen muss. Denn: auch durch Videoüberwachung jeder Straßenecke und durch die Protokollierung jedes einzelnen klassischen Briefs könnten möglicherweise mehr Straftaten aufgedeckt werden. Dennoch würden solche Vorschläge zurecht abgelehnt.

Zusammengefasst lässt sich sagen: eine flächendeckende und anlasslose Speicherung der Daten aller Menschen grundrechtskonform und auch mit dem Geist der Sozialdemokratie zu gestalten ist nicht möglich. „Im Zweifel für die Freiheit“, sagte schon Willy Brandt 1987.

 

Müller: Zeit für gute Europäer

Zeit für gute Europäer: Aus der Arbeit des Europaausschusses

Eine der größten aktuellen Herausforderungen für Europa ist das Flüchtlingselend vor Europas Küsten. Das Leid der Menschen, die in Nussschalen über das Mittelmeer kommen, ist unvorstellbar. Fast täglich sterben Menschen bei dem Versuch, Krieg und Elend zu entkommen.

Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks UNHCR der Vereinten Nationen aus dem Jahre 2014 sind fast 17 Mio. Frauen, Männer und Kinder aus ihren Heimatländern weltweit geflohen oder auf der Flucht. Menschen Schutz und Zuflucht zu gewähren, die wegen Krieg, Bürgerkrieg und Verfolgung ihre Heimat verlassen müssen, ist nicht nur Teil unserer Verfassungsordnung: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es auch Teil unserer politischen Identität.

Natürlich müssen wir auch die Ursachen des Flüchtlingselends, also die zugrundeliegenden Konflikte und Missstände, lösen bzw. bekämpfen. Das aber ist eine wahre Herkulesaufgabe, wo doch momentan u.a. die gesamte südliche Nachbarschaft der EU ins Rutschen gerät. Bis dahin aber gilt es Menschenleben zu retten: U.a. hat die Bundesregierung zwei Schiffe der Deutschen Marine zur Rettung von Flüchtlingen ins Mittelmeer entsandt.

Darüber hinaus hat die EU zwischenzeitlich die Einrichtung einer EU-Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ins Mittelmeer beschlossen: Die EUNAVFOR MED soll in drei Phasen durchgeführt werden. Die erste Phase soll der Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf hoher See dienen. Die zweite und die dritte Phase werden mit einer Resolution des UN-Sicher-heitsrates bzw. mit der Zustimmung des betroffenen Küstenstaates verknüpft und sind auf ein Einsatz auf hoher See oder in den Hoheitsgewässern dieses Staates bzw. auf die „Zerstörung oder Unbrauchbarmachung“ von Schleuserschiffen ausgerichtet.

Deutschland ist derzeit mit der Aufnahme von Schutzsuchenden stark gefordert, aber nicht überfordert. Gleichwohl macht es die aktuelle Situation erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Herausforderung hoher und womöglich weiter steigender Flüchtlingszahlen auch ganz praktisch im Alltag der Menschen gemeistert werden kann. Flüchtlingspolitik ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Insbesondere für die Kommunen sind die Herausforderungen erheblich. Finanziell und logistisch, aber auch im Hinblick auf die Bewältigung mancher Skepsis bei Bürgerinnen und Bürgern. Es ist vor allem das Verdienst der Verantwortlichen vor Ort – von Stadtverwaltungen und Bürgergesellschaft zugleich – dass die Aufnahme von Flüchtlingen bislang insgesamt gut gelingt. Deshalb wollen wir Länder und Kommunen durch eine strukturelle Übernahme von Kosten durch den Bund spürbar entlasten. 

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen wir immer an der Seite der Schwachen und Hilfsbedürftigen. Hilfe für Flüchtlinge gehört zu unseren ureigenen Aufgaben.

 

25 Jahre Wiederbegründung der SPD Sachsen

Auch bei Plastiktüten gilt „Mehrweg statt Einweg“

Die Europäische Union sagt Plastiktüten den Kampf an.

Um die Zahl der umweltschädlichen Einwegtüten zu senken, müssen sich die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen überlegen, etwa eine Besteuerung. Am Dienstag stimmten die Abgeordneten dem Kompromisstext zu, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im November 2014 geeinigt hatten.Bis Ende 2017 müssen die Mitgliedstaaten effektive Maßnahmen einführen, um die Nutzung von Einwegplastiktüten mit einer Dicke von unter 50 Mikrometern (wie z.B. bei Obst- und Gemüseständen üblich) zu reduzieren.

Bis 2025 soll die Menge der verwendeten Beutel auf 40 Einwegtüten pro Kopf im Jahr gesenkt werden. Sehr dünne Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 15 Mikrometern können von den Maßnahmen ausgenommen werden.Bei falscher Entsorgung gelangt Plastik in Seen, Flüsse und Meere, zersetzt sich dort und landet über die Nahrungskette wieder auf unseren Tellern. Die Anzahl an Plastikpartikeln in den Weltmeeren übersteigt mittlerweile die von Plankton um ein Mehrfaches.Die Gesetzesänderung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist dann nach 20 Tagen rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, Maßnahmen zur Verringerung der Nutzung von dünnen Einwegplastiktüten zu ergreifen.

Leinen los – Lustschiff, Ahoj!

Vom 29.05. bis 30.05.2015 lädt der Dresdner Verein Kultur und die Künstlercrew der Cargo Gallery zum tschechisch-deutschen Kulturaustausch ans Elbe-Ufer. Dort – zwischen Carola- und Albertbrücke auf der Dresdner Altstadtseite – liegt dann ein restauriertes Kohleschiff mit dem schönen Namen Nike.

Ja, richtig gehört! Ein echtes Schiff – ein Lustschiff! Fast 100 Jahre alt und über 70 Meter lang. Früher wurden damit zwischen Tschechien und Deutschland Kohlen transportiert. Heute überwindet es nur noch die Grenzen im Kopf. Was passt besser zu den Köpfen hinter dem Kultur Aktiv e.V., der sich seit Jahren für Toleranz und friedlichen Kulturaustausch zwischen Deutschland und Osteuropa einsetzt!

Auf dem Schiff gibt es Konzerte, Partys, eine Lesung mit dem berüchtigten Poetryslammer Jaromir Konecny, Schiffsführungen, einem Symposium zur Musikwirtschaft, eine Kunstgalerie und eine Podiumsdiskussion mit Dresdner OB-Kandidat*innen zur zukünftigen Kulturpolitik.

Sechs verrückte Prager Künstler*innen haben in Eigenregie aus dem alten Kahn eine Galerie mit Theater/Kino/Konzertsaal gemacht. Die Vorbereitungen inklusive Umbauten dauerten fast vier Jahre. Mittlerweile liegt es in einer Deciner Werft im Wasser und die letzten Arbeiten sind getan.

Der symbolische Stapellauf ist am 23.05.2015 in Litomerice (etwa 80 Kilometer ab Dresden). Das wird natürlich gebührend gefeiert! Und zwar mit einem tschechisch-deutschen Minifestival: Beim Cargo Jam sind jeweils drei Bands aus beiden Ländern vertreten. Wer im Reisebus mitkommen möchte, kann das gegen einen Unkostenbeitrag von 10 Euro tun. Alle weitere Informationen dazu unter: www.kulturaktiv.org

+++++++ PROGRAMM LUSTSCHIFF, AHOJ! ++++++++

FR, 29. Mai 2015
Ankunft der Nike am Anleger zwischen Carola- und Albertbrücke (Dresden)
++ Landgang der Crew

FR, 29. Mai 2015 / 22 Uhr / VVK 8 Euro
Opening Party auf dem Schiff I / Konzert und Party
Lasst die Anker los! Wetterfeste Grooves zwischen Indie, Big Beat, Electro und Schifferklavier
++ Dr. Hustler (tanzdieler.de)
++ Larre.me (tanzdieler.de)
++ Snikk Flanger (tanzdieler.de)
++ w/ special guests Jindrich Staidel Combo (LIVE!)
++ Für alle Gäste gibt’s einen Welcome-Shot aus der Käpt’ns-Reserve. Ahoj!
++ Exklusiver Blick in die Cargo Art Gallery.

SA, 30. Mai 2015 / 9-11 Uhr / Eintritt: frei
Lustschiff, Ahoj! 
++ Schiffsführung
++ Cargo Art (Galerie mit deutsch-tschechischen Arbeiten aus Fotografie, Malerei, Grafik, Installation, Bildhauerei)

SA, 30. Mai 2015 / 10 Uhr / Eintritt: frei
Lesung mit Jaromir Konecny
++ 2x deutscher Vizemeister im Slam Poetry
++ brachial-subtile, deutsch-tschechische Grenzüberschreitungen

SA, 30. Mai 2015 / 13:30 Uhr / Eintritt: frei
Fachoffenes Symposium
Grenzübergreifendes Symposium der Musikwirtschaft. Eingeladen sind alle Musiker, Manager, Produzenten, Booker etc. die einen friedlichen und toleranten Kulturausstausch fördern wollen.
++ Anmeldung möglich unter www.radio-neuropa.net/conference

SA, 30. Mai 2015 / 17 Uhr / Eintritt: frei
Butter bei die Fische! Podiumsdiskussion zur zukünftigen Dresdner Kulturpolitik
Was muss der/die BürgermeisterIn einer Kulturstadt können? Dresdner OB-KandidatInnen stellen sich der Debatte. Eine gemeinsame Podiumsdiskussion mit dem Netzwerk Kultur Dresden, dem Kulturbüro Dresden und dem Branchenverband Wir Gestalten Dresden.

SA, 30. Mai 2015 / 22 Uhr / VVK 8 Euro
Opening Party auf dem Schiff II / Konzert und Party
Pünktlich zur Schiffstaufe öffnet der Brindusa Gypsy Club. Tanzflur-Exzess zwischen Balkan-Beatz, Russen-Ska und Bollywood.
++ DJs Doran Toudescu & Loiko Zobar
++ w/ special guests Radiophon (LIVE!)
++ Für alle Gäste gibt’s einen Welcome-Shot aus der Käpt’ns-Reserve. Ahoj!
++ Exklusiver Blick in die Cargo Art Gallery

SO, 31. Mai 2015
Abfahrt der Nike nach Prag
++ Ahoj! Bis zum nächsten Mal!

Wir danken allen Förderern und Sponsoren besonders dem Fonds für regionale Entwicklung der Europäischen Union!

Tarifeinheitsgesetz

Mit dem Tarifeinheitsgesetz, das wir wahrscheinlich diesen Monat abschließend im Bundestag beraten, soll der Grundsatz der Tarifeinheit geregelt und dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden.

Das Gesetz hat einen sehr eng begrenzten Wirkungskreis. Bevor es zur Anwendung kommt, stehen allen Beteiligten zahlreiche sinnvolle Konfliktlösungsmechanismen zur Verfügung. Das Gesetz kommt nur dann zur Anwendung, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb für dieselbe Arbeitnehmergruppe konkurrierende Tarifverträge verhandeln wollen. Nur im Konfliktfall müssen sich die konkurrierenden Gewerkschaften zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Wir stellen damit sicher, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt.

Es ist weiterhin möglich, dass mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb Tarifverträge aushandeln, wenn sie sich darauf einigen, wer für welche Arbeitnehmergruppen verhandelt. Des Weiteren sind Tarifgemeinschaften ebenso möglich wie Sondervereinbarungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Das Gesetz regelt auch, dass der ausgehandelte Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft durch die kleinere Gewerkschaft übernommen werden kann.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Dies ist für uns Sozialdemokraten ein zentraler Punkt. Die SPD-Fraktion prüft im parlamentarischen Verfahren die geplanten Regeln genauestens hinsichtlich ihrer Eignung.

Bildung in einer digitalen Welt

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

Die Digitalisierung weitet sich seit Beginn der neunziger Jahre im rasanten Tempo auf immer weitere Gesellschaftsbereiche aus. Digitale Technologien sind im alltäglichen Leben angekommen. Das Internet und die damit verbundenen Programme und digitalen Endgeräte sind für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zu selbstverständlichen Begleitern geworden. Auch die Digitalisierung der Wirtschaft stellt, wegen des steigenden Bedarfs an Fachkräften der Informations- und Kommunikationstechnologie, aber auch aufgrund der notwendigen Weitentwicklung der klassischen sowie der Etablierung neuer Berufsfelder, große Herausforderungen an Bildung und Ausbildung.“ So lautet der Anfang eines Antrags der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. In diesem werden breit angelegte Maßnahmen für den sinnvollen Einsatz digitaler Medien im Unterricht vorgestellt.

Mit einem „Pakt für Digitale Bildung“ wollen wir die Finanzierung von digitalen Endgeräten für Bildungszwecke erleichtern sowie außerschulische Initiativen wie „Ein Netz für Kinder“ und die „Nationale Initiative Printmedien“ unterstützen und weiterentwickeln.

 

Darüber hinaus werden wir mit dem Antrag die Nutzung von freien Lern- und Lehrmaterialien ausweiten. Erfahrungen mit diesen sogenannten „Open Educational Resources“ haben gezeigt, dass sich vor allem junge Menschen für Lerninhalte begeistern lassen, die sie selbst produzieren, bearbeiten und mit anderen teilen können.

Im Bundeshaushalt 2015 wurden für die digitale Bildung erstmals 2 Millionen Euro bereitgestellt. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil hat darüber hinaus angekündigt, dass für 2016 noch einmal 50 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung und weitere 10 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds in die Bildung für die digitalisierte Welt investiert werden sollen. Davon wird auch Sachsen in erheblichem Umfang profitieren.

 

Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 in Ausschüssen beendet. Abstimmung über Gesamtetat im Landtag in zwei Wochen

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat sich am 16. April zum letzten Mal vor der abschließenden Abstimmung Ende dieses Monats mit dem Sächsischen Doppelhaushalt 2015/2016 befasst.

Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Michel:

„In einer Phase guter Konjunktur können wir der sächsischen Bevölkerung die Sachsenrendite auszahlen. Das bedeutet, auch der Doppelhaushalt 2015/2016 hat die höchste Investitionsquote Deutschlands sowie das Fortführen großer Zukunftssicherungselemente wie Investitionsfonds und Vorsorgefonds zum Inhalt. Stabilität und Generationengerechtigkeit bei großer Unterstützung der kommunalen Ebene bleiben weiterhin Kernelemente der sächsischen Haushaltspolitik.“

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Mario Pecher ergänzt:

„Dieser Doppelhaushalt ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung unseres Koalitionsvertrages. Der Haushalt ist klar auf die Zukunft unseres Landes ausgerichtet. Wir schreiben Bewährtes fort und setzen selbstverständlich auch neue Akzente. Vor allem: Wir können und werden jetzt das in die Tat umsetzen, was die SPD im vergangenen Jahr im Wahlkampf versprochen hatte.

So gehen wir mit dem Haushalt erste Schritte in Richtung besserer Betreuung in den Kitas sowie einer besseren Unterrichtsversorgung in unseren Schulen. Auch beim Thema Innere Sicherheit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass es für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Beamten spürbare Veränderungen geben wird. All das wird solide finanziert, selbstverständlich ohne neue Schulden aufzunehmen.

In den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses wurden viele Beschlüsse über Fraktionsgrenzen hinweg einstimmig gefasst. Das zeigt, dass die Regierung und die Koalitionsfraktionen trotz des großen Zeitdrucks eine gute Arbeit geleistet haben.“